Bezirksamt prüft noch Vergabe des Grundstücks
„Weiter Blick“ wird „behutsam“ bebaut
Der Baubeginn am „Weiter Blick“ dürfte sich noch eine ganze Weile hinziehen. Im Rathaus wird gerade geprüft, ob der Bezirk das Grundstück selbst vergeben kann. Fest steht jedoch, es soll dem Naturschutz und Ortsbild gemäß „behutsam“ bebaut werden.
Über kein Bauvorhaben ist öffentlich bisher so wenig bekannt wie über das am Windmühlenberg in Gatow. Dort soll das Grundstück an der Straße „Weiter Blick“ 2-28 wohnbebaut werden. Im Stadtentwicklungsausschuss wird das Thema seit über einem Jahr nicht-öffentlich behandelt. Was mittlerweile für einige Unruhe unter den Gatowern sorgt. Denn der Windmühlenberg ist seit 40 Jahren Naturschutzgebiet, und der „Weiter Blick“ liegt an seiner Südseite ziemlich dicht dran. „Es kann dort also nur behutsam gebaut werden und zwar unter besonderer Berücksichtigung der ökologischen Besonderheiten dieses gesamten Landschaftsraumes“, sagt Andreas Kalesse vom Arbeitskreis Gatow. Seine Mitstreiter im AK Gatow, Barbara Nowak und Andreas Erben, sehen das genauso. „Uns liegt der Erhalt des Dorfcharakters von Gatow sehr am Herzen. Deshalb werden wir genau hinschauen.“
"Das Orts- und Landschaftsbild
bleibt bewahrt"
Geht es nach dem Bezirksamt, brauchen sich die Gatower nicht zu sorgen. Denn die städtebaulichen planerischen Zielvorgaben, die im Bezirksamt beschlossen und mit dem zuständigen Stadtentwicklungsausschusss inzwischen abgestimmt sind, sehen eine „behutsame Bebauung vor“, bestätigt Baustadtrat Frank Bewig (CDU). „Weder eine massive Bauweise noch ein großflächiger Geschossbau sind dort vorgesehen.“ Das Orts- und Landschaftsbild bleibe gewahrt, ebenso wolle das Bezirksamt den Windmühlenberg als Naturschutzgebiet mitabsichern.
Der konzeptionelle Rahmen für die Bebauung des 3,4 Hektar großen Areals inklusive Straße ist also erarbeitet. Im nächsten Schritt will der Bezirk das weitere Verfahren abstimmen, sprich, es muss ein Investor gefunden werden, der entsprechend baut. „Dazu wollen wir ein Konzeptverfahren auf den Weg bringen“, informiert der Baustadtrat. Ein solches Konzeptverfahren sieht vor, dass potenzielle Investoren für das Grundstück bereits vor einem Verkauf ein Konzept zur Bebauung und Nutzung vorlegen müssen und zwar basierend auf den städtebaulichen Zielvorgaben. Konzept und Verkaufspreis beurteilt dann eine Jury unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, und am Ende wird das Grundstück an den Bieter verkauft, der das am besten geeignete Konzept vorlegt. Konzeptverfahren für landeseigene Baugrundstücke favorisiert auch das Land Berlin. Ein Verkauf an den Höchstbietenden (Bieterverfahren) oder eine Direktvergabe an Dritte sei nur noch in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich, bestätigt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.
An wen geht das Planungsrecht?
So weit, so gut. Ein Hemmschuh ist aber noch die Frage der Vergabe. Denn das Grundstück gehört dem Land Berlin. Der Bezirk verwaltet es nur, da er es nicht in seinem Fachvermögen hat. Den Verkauf managt deshalb die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM). Weil der Bezirk das Planungsrecht hat und es auch gern behalten will, lässt das Facility Management (Liegenschaftsverwaltung) im Rathaus gerade prüfen, ob der Bezirk das Grundstück selbst vergeben kann. Diese Prüfung ist laut Liegenschaftsverwaltung aber noch nicht abgeschlossen.
Kann der Bezirk das Grundstück nicht selbst vergeben, könnte dieses Szenario drohen: Das Land verkauft es an ein kommunales Wohnungsunternehmen – was jedoch einer Direktvergabe gleichkäme – entzieht dem Bezirksamt die Planungshoheit, und ist dann nicht mehr Herr über das Bebauungsverfahren. Aber das ist nur Spekulation.
Sicher ist dagegen: Sobald die Vergabe geklärt ist, sollen noch vor dem Konzeptverfahren die Bürger über das weitere Vorgehen informiert werden, kündigt der Baustadtrat an. Auch wegen der Bodenspekulationen sei das Thema bisher nicht-öffentlich im zuständigen Ausschuss behandelt worden.
Investor soll
Erschließungskosten tragen
Wie geht es dann nach der Vergabe, der Bürgerbeteiligung und dem geplanten Konzeptverfahren weiter? Der Bezirk treibt das Bebauungsplanverfahren voran und setzt den B-Plan fest, der im Entwurf ein allgemeines Wohngebiet am Weiten Blick mit öffentlicher Parkanlage, Spielplatz, Kita- und Schulplätzen und Straßenverkehrsfläche vorsieht. „Im Rahmenkonzept haben wir auch das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung berücksichtigt“, informiert Frank Bewig. Damit trägt der Investor unter anderem die Kosten für die Erschließung. Und es soll anteilig mitpreisgebundene Wohnungen geben.
Für die Wochenendhaussiedlung am Weiten Blick, wo so einige Grundstücke noch vermietet oder verpachtet sind, gab es schon in den 1990er Jahren einen B-Planentwurf. Wann dort nun der erste Spatenstich gesetzt wird, kann Stadtrat Bewig verlässlich noch nicht sagen. Nur: „Damit wird in Gatow etwas sehr Schönes entstehen“. Der AK Gatow will ein Auge darauf haben. Andreas Kalesse: „Wir werden das gesamte Verfahren kritisch begleiten“.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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