Änderungen im Mietrecht in Kraft getreten
Am 1.Mai 2013 ist das Mietrechtsänderungsgesetz vom 11. März 2013 in Kraft getreten. Wesentliche Änderungen sind: Bei energetischer Sanierung des Hauses, in dem die Wohnung liegt, gilt für den Mieter ein Ausschluss seines Minderungsrechts für die Dauer von drei Monaten ab Beginn der Bauarbeiten. Voraussetzung ist, dass die Modernisierungsmaßnahmen vorher ordnungsgemäß angekündigt worden sind. Alle Modernisierungstatbestände wurden nunmehr in Paragraf 555 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)...