Eidechsenschutz per Eilantrag
Erweiterung des Landschaftsfriedhofs Gatow ist erst einmal gestoppt
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Fall der bedrohten Zauneidechsen auf dem Landschaftsfriedhof Gatow einem Eilantrag des NABU Berlin stattgegeben.
Das bedeutet, die Arbeiten auf dem Friedhof sind zunächst ausgesetzt und die dafür erteilte Ausnahmegenehmigung ist nicht wirksam. Sie war im März auf Antrag des Spandauer Grünflächenamts von der Senatsumweltverwaltung erteilt worden. Hintergrund: Der Landschaftsfriedhof Gatow ist eine der wichtigsten Begräbnisstätten in Berlin für muslimische Bestattungen. Weil die Flächen knapp wurden, war aus Sicht des Grünflächenamts eine schnelle Erweiterung nötig. Darauf sei auch schon lange hingewiesen worden, erklärte der verantwortliche Baustadtrat Thorsten Schatz (CDU) damals. Aber erst jetzt habe es die Ausnahmegenehmigung gegeben.
Aufschiebende Wirkung
Auf dem betroffenen Areal gibt es Zauneidechsen. Viele der besonders geschützten Tiere wären durch die Bauarbeiten vom sicheren Tod bedroht, erklärte der NABU. Denn im März befanden sie sich noch eingegraben im Winterschlaf. Sie hätten deshalb auch nicht abgesammelt werden können. Aus diesem Grund gab es den Eilantrag.
Ihm wurde zwar erst jetzt stattgegeben, er hätte aber bereits eine Art aufschiebende Wirkung gehabt, sagte Thorsten Schatz. Die Arbeiten hätten sehr behutsam begonnen, sie würden sich deshalb verzögern und die Erweiterung wäre erst im Sommer 2024 fertig und nicht wie vorgesehen, bereits in diesem Jahr. Aktuell ist auch das Absammeln der Tiere kein großes Problem. 45 Eidechsen wären bis Mitte Juni erfolgreich in eine nahe gelegenes Ersatzhabitat umgesiedelt worden, erklärt der NABU. Der Fang laufe jetzt in der Hauptaktivitätszeit weiter, deshalb sei am Ende mit rund 100 umgesetzten Tieren zu rechen. Das Einsammeln sei übrigens hauptsächlich von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Grünflächenamts erledigt worden, ergänzte Stadtrat Schatz.
Dringlichkeit nicht nachvollziehbar
Für NABU-Geschäftsführerin Dr. Melanie von Orlow ist die Dringlichkeit, mit der die Senatsverwaltung die Ausnahmegenehmigung begründet hatte, weiter nicht nachvollziehbar. Nach ihrer Ansicht gibt es keine Notlage wegen fehlender muslimischer Grabflächen. Denn inzwischen wären 500 neue Grabstätten auf dem Emmaus-Friedhof in Neukölln eröffnet worden, weitere seien in Wedding geplant. Deshalb bleibe auch die Klage gegen die Ausnahmegenehmigung weiter bestehen. Denn es sei ein „Skandal“, dass hier geltendes Recht ausgehebelt werden sollte.
Thorsten Schatz sieht das etwas anders. Bei aller Wichtigkeit eines umfassenden Tierschutzes, noch wichtiger wäre für ihn das Recht eines jeden Menschen auf eine würdevolle Bestattung. Und trotz des Zuwachses könnte es wegen der verspäteten Eröffnung in Gatow nach seiner Ansicht bei muslimischen Grabflächen in den kommenden Monaten eng werden.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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