Grünau.Die Denkmalschützer und alle Freunde der früheren Ausflugsgaststätten „Riviera“ und „Gesellschaftshaus" haben eine herbe Niederlage erlitten. Das Gericht schlug sich jetzt erstmals auf die Seite der Eigentümerin.
Ende Januar hatte es einen Vor-Ort-Termin des Verwaltungsgerichts Berlin im Saal des „Riviera“ gegeben. Dabei wurde entschieden, dass eine denkmalschutzrechtliche Anordnung vom November 2014 rechtswidrig war. Damals hatte der Bezirk das Dach des großen Saals mit einem Gerüst abgestützt und dafür 112 000 Euro ausgegeben. Das Geld wollte das Bezirksamt im Rahmen einer Ersatzvornahme von der Eigentümerin haben, nun bleibt Treptow-Köpenick erst einmal auf diesen Kosten sitzen. Im Bezirk war man davon ausgegangen, dass beim Saaldach akute Einsturzgefahr besteht. Ein Gutachter soll jetzt festgestellt haben, das die Stahlkonstruktion des Dachs noch tragfähig ist.
„Wir sind von der Entscheidung überrascht, da ein Bausachverständiger noch im Mai 2014 die Einsturzgefahr bestätigt hat. Wir warten jetzt erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung ab“, sagt Ulrike Zeidler, Leiterin des Stadtentwicklungsamts.
Der Denkmalrat des Bezirks will den für den Denkmalschutz Verantwortlichen weiter den Rücken stärken. „Es kann nicht sein, dass ein Spekulant am Ende gewinnt, ein Denkmal verschwindet und hochprofitabler Wohnungsbau realisiert wird“, sagt dessen Vorsitzender Stefan Förster.
Die türkische Eigentümerin scheint wenig Sinn für die beiden Baudenkmale aus der Kaiserzeit zu haben. Seit Jahren muss sie fast immer mit denkmalschutzrechtlichen Anordnungen gezwungen werden, um zum Beispiel das Eindringen von Nässe in Fassaden und Dächer zu verhindern. RD
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