Muscheln für den Eigenverzehr geklaut
Fischwilderei im Langen See: Polizei hat Tatverdächtige ermittelt
Aus dem Langen See werden immer wieder illegal Muscheln herausgefischt. Spaziergänger informierten die Berliner Woche über diese Vorfälle, die auch die Polizei auf Nachfrage bestätigt hat. Die Ermittlungen laufen der Behörde zufolge bereits seit längerer Zeit. Aktenkundig wurden die Vorfälle erstmals im vergangenen Jahr.
Bei der Wasserschutzpolizei Berlin sind demnach insgesamt 23 Fälle bekannt, die den dringenden Verdacht der Fischwilderei (gemäß Paragraf 293 des Strafgesetzbuchs) durch das Entnehmen der unter Artenschutz stehenden Flussmuschel begründen. Es handle sich um streng geschützte Arten. Die Taten haben sich nach Polizeiangaben von Mai bis September 2020 ereignet. „Zwölf davon lassen sich dem Bereich Langer See zuordnen“, heißt es auf Nachfrage.
Aufgrund der Häufung dieser Straftaten habe die Wasserschutzpolizei zusätzlich zum täglichen Bootsstreifendienst ab Mai 2020 auch auf dem Langen See regelmäßig Schwerpunkteinsätze durchgeführt. „Außerdem informierte sie die Wasserschutzpolizei in Königs Wusterhausen über die vermehrte illegale Entnahme von Flussmuscheln in den südlichen Berliner Gewässern, da die angrenzenden Uferbereiche zum Land Brandenburg gehören.“ Der Lange See ist also offenbar nicht der einzige von Fischwilderei betroffene See.
Die Ermittlungen haben inzwischen zu Ergebnissen geführt. Für acht der zwölf Taten im Langen See konnten demnach zwischen einem und sieben Tatverdächtigen ermittelt werden. Einer komme für zwei Taten in Frage. „Bei den restlichen vier Fällen sind die Täter derzeit noch nicht bekannt. Entweder, weil die Beobachtungen der Zeugen über die Internetwache mit zeitlichem Verzug erstattet worden sind oder die Tatverdächtigen den Tatort noch vor Eintreffen der Polizei unerkannt verlassen hatten.“
Zur Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen machte die Polizei keine Angaben. Diejenigen Spaziergänger, die unsere Redaktion informierten, erklärten, „meist vietnamesisch aussehende Mitbürger“ gesehen zu haben. Sie würden „säckeweise, manchmal 100 Kilogramm“ Muscheln sammeln, um sie zu verkaufen. Letztere Annahme kann die Polizei jedoch nicht bestätigen. „Durch Vernehmungen fanden die Ermittler heraus, dass die Muscheln zum Eigenverzehr und ohne weitere Hilfsmittel gesammelt wurden“, berichtet ein Sprecher. Die Flussmuscheln seien dabei in Plastiktüten, Eimern oder an der Uferkante angehäuft gesammelt worden. „Die Mengen reichten von einem Behältnis mit etwa drei Kilogramm Gewicht bis zu mehreren gefüllten Behältnissen.“
Wer illegal Muscheln aus Gewässern fischt, macht sich strafbar. Fischwilderei kann mit einer Geldstraße oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden. „Die betreffenden Verfahren befinden sich noch bei der Staatsanwaltschaft Berlin in Bearbeitung, sodass über den Ausgang bisher keine Aussagen getroffen werden können“, erläuterte die Polizei.
Die Anwohner aus Grünau wollten die Vorgänge auch deshalb öffentlich machen, um andere dafür zu sensibilisieren, wie schützenswert diese Muscheln sind. Außerdem möchten sie erreichen, dass Mitbürger, sofern sie solche Taten beobachten, diese ebenfalls der Polizei melden.
Autor:Philipp Hartmann aus Köpenick |
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