Gericht urteilt im Sinn des Bezirks
Mit Urteil vom 28. Februar hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom November 2013 bestätigt. Damit ist die vor einem Jahr erlassene Sicherungsanordnung des Bezirksamts rechtens.
Die türkische Eigentümerin, die beide denkmalgeschützte Gebäude seit Jahren verfallen lässt, hatte vorläufigen Rechtsschutz beantragt. Damit wollte sie verhindern, dass der Bezirk im Rahmen einer Ersatzvornahme die mit mindestens 40 000 Euro veranschlagte Sicherung der Gebäude vor Witterungseinflüssen in die Wege leitet.
Die Grundstückseigentümerin zeigte bisher keinerlei Kooperationsbereitschaft. Sie hatte sogar den bezirklichen Denkmalpflegern den Zugang zum Grundstück verwehrt, sodass die Fachleute Polizeischutz anfordern mussten.
Autor:Ralf Drescher aus Lichtenberg |
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