Unterlagen werden öffentlich ausgelegt
Grünauer Forst soll Landschaftsschutzgebiet werden

Der Grünauer Forst soll zum Landschaftsschutzgebiet erklärt werden. Dazu findet derzeit eine öffentliche Auslegung des Unterschutzstellungsverfahrens, das im Berliner Naturschutzgesetz geregelt ist, statt.

Bei Landschaftsschutzgebieten handelt es sich meist um großflächige Gebiete, bei denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. Gründe können zum Beispiel die Regenerationsfähigkeit und die Vielfalt sein, aber auch die Erholungsförderung. Hinsichtlich ihrer Nutzung und Zugänglichkeit gibt es für die meisten Landschaftsschutzgebiete kaum Einschränkungen. Bürger dürfen sie ganz normal betreten. Es dürfen in Mengen, die dem Eigenbedarf entsprechen, Blumen gepflückt, Beeren und Pilze gesammelt werden. Auch die Landnutzung in Form von Bewirtschaftung, Forstwirtschaft und Jagd darf weiter ausgeübt werden. Ausgeschildert sind Landschaftsschutzgebiete ein Berlin durch ein grünes Dreieck, in dessen Mitte eine sogenannte Kretschmann-Eule zu sehen ist (benannt nach dem Naturschützer Kurt Kretschmann, der dieses Logo entwarf).

Der Entwurf der Rechtsverordnung und die dazu gehörenden Karten zum Grünauer Forst sind noch bis zum 12. Juli öffentlich ausgelegt. Eingesehen werden können die Dokumente montags bis freitags jeweils von 10 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung unter ¿90 25 10 45 bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Am Köllnischen Park 3 (Erdgeschoss, Raum 047). Die Unterlagen sind auch unter https://bwurl.de/186f verfügbar. Dort können Interessierte ebenfalls Bedenken und Anregungen äußern. Diese sollen im weiteren Verfahren geprüft und in die Abwägung einbezogen werden.

Autor:

Philipp Hartmann aus Köpenick

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