Vorerst keine Luxuswohnungen
Gericht untersagt Pläne zum Woga-Komplex
Das Berliner Verwaltungsgericht hat dem umstrittenen Wohnungsbauprojekt auf den ehemaligen Tennisplätzen innerhalb des Woga-Komplexes hinter der Berliner Schaubühne zunächst eine Abfuhr erteilt. Ein Investor plante hier den Bau von zwei sechsgeschossigen Apartmenthäusern mit insgesamt 40 Wohnungen. Gänzlich vom Tisch ist das Vorhaben allerdings nicht. Wenn die Pläne mit dem Denkmalschutz zu vereinbaren sind, kann gebaut werden.
Das Gelände, das der Eigentümer mit Wohnungen bebauen möchte, befindet sich im Innenhof der denkmalgeschützten Wohnanlage der Woga. Eigentümer und Projektentwickler ist die Brandenburg Properties mit Sitz in Amsterdam. Die Brandenburg Properties plante hier die Errichtung von zwei Apartmenthäusern mit gläserner Fassade. Nach einem jahrelangen Verfahren urteilte jetzt die 19. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin, dass die Wohnhäuser an dieser Stelle so nicht gebaut werden dürfen. „Das Vorhaben verstößt wegen seiner Größe und Massivität gegen den Denkmalschutz“, hieß es in einer Erklärung des Gerichts. Das sah das Bezirksamt bereits 2016 so. Es sprach sich gegen den Antrag auf die Erteilung einer bauplanungsrechtlichen Ausnahme aus. Ebenso wurde ein Antrag auf eine denkmalrechtliche Genehmigung abgelehnt. Dagegen klagte der Investor und die Angelegenheit landete vor Gericht.
Die Wohnanlage hinter der Schaubühne zwischen Cicero- und Albrecht-Achilles-Straße wurde zwischen 1927 und 1931 nach den Plänen des Architekten Erich Mendelsohn gebaut. Der Komplex gilt als exemplarisch für das Werk Mendelsohns. Die Gebäude stehen seit 1982 unter Denkmalschutz. Nicht unter Schutz stehen die Tennisplätze, die im Innenhof der Wohngebäude angelegt wurden. Früher spielten hier Erich Kästner, Willy Brandt und andere Prominenz. Seit 15 Jahren werden auf dem Areal allerdings keine Tennisschläger mehr geschwungen. Die Plätze wurden 2007 geschlossen und sind seitdem der Natur überlassen. Nur vereinzelt schimmert der rote Sand durch das wuchernde Gras und Gestrüpp. Die ehemalige Sportstätte ist eine komplett geschlossene Brachfläche, die zur Zeit nicht genutzt wird.
Laut Gerichtsurteil sind die Tennisplätze zwar bebaubar, allerdings nicht im geplanten Umfang. Das heißt aber auch, dass der Eigentümer grundsätzlich im Block-Innenbereich des Woga-Komplexes bauen darf. Wichtig sei, dass der Denkmalschutz berücksichtigt werde. Derzeit werde das Urteil und die Begründung analysiert und die nächsten Schritte geprüft, heißt es seitens des Eigentümers. Wie es dann genau weiter geht und wie das Projekt nun entwickelt werden soll, dazu könne man zum jetzigen Zeitpunkt nichts sagen. Eines scheint sicher: Gebaut werden sollen nach wie vor Wohnungen.
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
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