Auf Autobahn gesprüht und vor Polizei geflüchtet
Ein mutmaßlicher Sprayer versuchte sich in der Nacht zum 1. Februar einer Kontrolle der Polizei zu entziehen und flüchtete in einem Fahrzeug.
Gegen 2.10 Uhr bemerkte eine Streife der Autobahnpolizei auf der A100 in Fahrtrichtung Süd in Höhe Tunnel Rathenauplatz ein Fahrzeug, dass mit eingeschaltetem Warnblinklicht hielt. Der Fahrer des Wagens stand auf der Beifahrerseite. Die Polizeibeamten, die auf der entgegengesetzten Fahrbahn unterwegs waren, eilten zu dem sich vermeintlich in einer hilfsbedürftigen Situation befindlichen Mann. Als sie dort eintrafen, war der VW nicht mehr da. Kurz vor der Anschlussstelle Hohenzollerndamm erblickten die Polizisten den Wagen erneut. Auch hier waren die Warnblinkleuchten des Wagens eingeschaltet und der Fahrer stand auf der Beifahrerseite an der Lärmschutzwand. Mit eingeschaltetem Blaulicht fuhren die Beamten auf den Wagen zu, um ihn abzusichern. Der Mann schien darauf sehr erschrocken zu reagieren und stieg in sein Fahrzeug ein.
In diesem Moment entdeckten die Beamten an der Lärmschutzwand ein nicht vollendetes Graffito und der VW-Fahrer gab Gas. Mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit raste er davon, verließ die Autobahn und beschleunigte zeitweilig so stark, dass die ihm folgenden Beamten abbremsen mussten, um niemanden zu gefährden. Sie behielten jedoch Sichtkontakt zu dem VW und wurden Zeugen, wie dieser mehrfach rote Ampeln missachtete. In der Güntzelstraße gelang es ihnen, dem Flüchtenden den Weg abzuschneiden. Der Fahrer weigerte sich zunächst das Fahrzeug zu verlassen, wurde schließlich von den Beamten rausgezogen und gefesselt. Er machte den Eindruck, unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen zu stehen, stritt dies jedoch ab. In dem Fahrzeug fanden die Polizisten mehrere Spraydosen.
Der 35-Jährige, der nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, wurde zu einem Polizeigewahrsam gebracht. Ihm wurde Blut abgenommen und anschließend durfte er seinen Weg zu Fuß fortsetzen. Ermittelt wird nun wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, dem Verdacht einer Trunkenheitsfahrt, der Sachbeschädigung durch Graffiti in zwei Fällen sowie gegen den Halter des VW wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Autor:Manuela Frey aus Charlottenburg |
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