Baden auf eigene Gefahr?
Wiese am Halensee als offizielle Badestelle erneut in der Diskussion
Die Liegewiese am nordöstlichen Ufer des Halensees wird gern von Erholungsuchenden genutzt. Es wird auch gebadet – und das schon seit Jahrzehnten. Allerdings ist das Baden an dieser Stelle offiziell nicht erlaubt. Anwohner und auch Bezirksverordnete wollen das Baden legalisieren und fordern die offizielle Ausweisung als Badestelle. Doch das ist gar nicht so einfach.
Als das Bezirksamt vor zwei Jahren mit einen Zaun das Ufer an der Wiese abgesperrt hatte, rief das nicht nur die Anwohner und Nutzer der Wiese auf den Plan. Auch die Bezirksverordnetenversammlung befasste sich mit diesem Thema. Sie erreichte den teilweisen Rückbau des Zauns und forderte zudem in einem Beschluss, die Aufenthaltsqualität in diesem Bereich für Erholungsuchende und Badende zu verbessern. Unter anderem solle der Zugang zum See wieder ertüchtigt und barrierefrei ausgebaut werden.
Rechtliche Bedenken: Wer haftet?
Was einfach scheint, ist jedoch nicht so ohne Weiteres umsetzbar. Das Rechtsamt hat ernsthafte Bedenken angemeldet. In einer Stellungnahme macht es deutlich, dass das Bezirksamt haftbar sei, wenn es den Halensee samt Badewiese als Badesee beziehungsweise Badestelle ausweist. Denn das Baden ist in diesem Bereich verboten. „Wir sind dann auch in der Pflicht, den Betrieb als Badestelle dauerhaft zu sichern“, erklärt Stadtrat Oliver Schruoffeneger (Bündnis 90/Grüne) auf der jüngsten Online-Sitzung des Umweltausschusses. Im Klartext hieße das: Das Bezirksamt haftet auch und muss eine Badeaufsicht stellen. Das hätte finanzielle, aber auch personelle Auswirkungen.
Claudia Buß, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, räumte ein, dass eine Verkehrssicherungspflicht nicht nötig sei, wenn alles naturbelassen bleibe – also ohne einen Badesteg, Rutschen oder ähnliches. Das sieht auch Uwe Moldenauer so: „Wir wollen das Baden nicht attraktiver machen, sondern lediglich den Zaun weg haben.“ Der Anwohner ist selbst Nutzer der Badestelle und kennt sie seit vielen Jahrzehnten. „Es gab niemals Probleme“, betont er. Hans Markert, ebenfalls Anwohner, nennt als Beispiel den Teufelssee. Hier darf offiziell gebadet werden – auch ohne die im Rechtsgutachten geforderte Infrastruktur.
Wasserqualität sei in Ordnung
Für eine Rücknahme des Badeverbotes sprach sich auch Martin Burth von der SPD-Fraktion aus. Der Senat müsse kurzfristig überzeugt werden, für das Baden an dieser Stelle die Genehmigung zu erteilen. Die Wasserqualität ließe das zu, denn nachdem die Berliner Wasserbetriebe verschiedene Maßnahmen ergriffen hätte, sei die Qualität des Wassers in Ordnung.
Inwieweit das Aufstellen eines Schildes „Baden auf eigene Gefahr“ eventuell eine kurzfristige Lösung bieten könnte, soll im nächsten Ausschuss diskutiert werden. Dann wird das Thema "Baden im Halensee" noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt. Diskutiert werden müsste dann auch noch einmal über den BVV-Beschluss. Der fordert mehr als nur das Aufstellen eines Schildes, nämlich unter anderem den barrierefreien Ausbau des bisherigen Zugangs zum See.
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
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