Eröffnung erst 2025
Strandbad Halensee bleibt dicht
Lange war nicht klar, ob das Strandbad Halensee in diesem Sommer noch zum Badevergnügen einlädt. Jetzt haben die Berliner Bäder Betriebe (BBB) mitgeteilt, dass es mit einer Öffnung des an einen privaten Betreiber verpachteten Sommerbads nichts wird. Der neue Pächter steht noch in Verhandlungen mit dem Bezirk.
Der neue Pächter wurde bereits im vergangenen Jahr gefunden. Im Januar dieses Jahres haben die Bäder-Betriebe das Strandbad Halensee an den privaten Pächter übergeben. Doch die Verhandlungen mit dem Bezirk ziehen sich hin und sind immer noch nicht abgeschlossen, heißt es in einer Pressemitteilung der BBB. Das Strandbad Halensee könne nun erst im Sommer 2025 für die Gäste öffnen. Dreimal musste die geplante Eröffnung in diesem Sommer verschoben werden.
„Wir bedauern sehr, dass wir unseren Gästen das Bad nicht eher zur Verfügung stellen können“, sagt Stefan Reinhardt, Geschäftsführer der Pächtergesellschaft. Er müsse zahlreiche Auflagen des Bezirks erfüllen, diese
hätten einen nicht vorhersehbaren Umfang, begründet er die erneute Verschiebung. Er hoffe nun auf eine gute Saison 2025. Dann soll das Strandbad Halensee endlich wieder für ein breites Publikum öffnen und zu einer Begegnungsstätte möglichst vieler Menschen werden. Der Pächter strebt eine ganzjährige Nutzung mit Café und Restaurantbetrieb an. Die Berliner Bäder-Betriebe, der Bezirk und der Pächter befinden sich dafür in enger Abstimmung.
Wie fast alle Strandbäder unter der Regie der Berliner Bäder-Betriebe wird auch das Bad in Halensee verpachtet. Die Vertragslaufzeit beträgt fünf Jahre und kann um weitere fünf Jahre verlängert werden. Der Betrieb des Strandbads Halensee war 2023 ausgeschrieben worden, nachdem der vorherige Pachtvertrag vorfristig beendet worden war. Der damalige Pächter hatte große Pläne mit dem Bad am Halensee. Im Sommer 2022 wurde das „Q Beach“ nach umfangreichen Umbauarbeiten wieder eröffnet. Doch nach einer Saison war Schluss und der Vertrag wurde aufgelöst. Laut Berliner Bäder-Betriebe hätte der Pächter seine Verpflichtungen nicht erfüllt.
Grundlage für die Verpachtung der Strandbäder ist ein Beschluss des Abgeordnetenhauses aus dem Jahr 2008. Damals hatte das Parlament festgelegt, dass die Strandbäder mit Ausnahme des Strandbades Wannsee nicht mehr durch die Berliner Bäder-Betriebe selbst gemanagt werden. Vorteil dieser Regelung für den Landeshaushalt ist die Tatsache, dass sich die Bieter verpflichten, die Instandhaltung des jeweiligen Bades selbst zu finanzieren.
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
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