Städtebauliche Eigenart sichern
Hansaviertel wird vor baulichen Veränderungen geschützt
Das Bezirksamt Mitte hat kurz vor der politischen Sommerpause den Erlass einer Verordnung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart für das Hansaviertel beschlossen.
Als Vorstufe hatte das Bezirksamt am 20. Dezember den Beschluss gefasst, das Hansaviertel städtebaulich unter Denkmalschutz stellen zu lassen. Daran soll nun die Verordnung anschließen: zum Schutz vor baulichen Veränderungen und für den Erhalt der „städtebaulichen Eigenart“ des Hansaviertels. Dies ist, wie es die Gutachter des Architekturbüros Meyer Große Hebestreit Sommerer (MGHS) und des Landschaftsarchitekturbüros Birgit Hammer im Auftrag des Bezirks Mitte festgestellt haben, ein Konglomerat von Resten aus der Gründerzeit und den Bauten der Nachkriegsmoderne.
Ein kurzer Blick auf die Geschichte: 1872 erwirbt die Berlin-Hamburger Immobilien-Gesellschaft die sumpfigen „Schöneberger Wiesen“. Vier Jahre später beginnt der Bau von 343 typischen Berliner Mietshäusern, wenn diese auch weniger eng und dicht beieinanderstehend als in den Arbeitervierteln errichtet werden. In das Hansaviertel ziehen Ärzte, Juristen, höhere Staatsbeamte, Bankiers, Geschäftsleute, Intellektuelle und Künstler. Um 1910 wohnen dort rund 15 000 Menschen. Sehr viele sind Juden. In den letzten beiden Kriegsjahren wird das Hansaviertel stark zerstört. Es gehört zu den am meisten zerstörten Vierteln Berlins. Mit dem Wettbewerb 1953 für die Interbau beginnt der Wiederaufbau. Bewusst orientiert man sich nicht an früheren Straßenzügen und Grundstücksgrenzen.
Der Geltungsbereich der Verordnung deckt das Areal des historischen Viertels ab, das im 19. Jahrhundert entstanden war. Er reicht vom Spreeufer bis zum Park Bellevue, vom Großen Tiergarten bis zur Straße des 17. Juni und zum Westteil des Siegmundshofes. Ziel der Verordnung ist laut Baustadtrat Ephraim Gothe (SPD), diese städtebauliche Eigenart zu erhalten und so das Ortsbild vor zuwiderlaufenden Eingriffen zu schützen. Wer also umbauen, abreißen, neu bauen oder die Nutzungsart von Flächen ändern will, braucht eine Genehmigung der Verwaltung. Dafür gelten bestimmte Kriterien. Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung gilt für das Hansaviertel Süd mit dem Baustellengebiet für die Interbau 1957, das Wohngebiet Hansaviertel Nord, die Schulen am östlichen Spreeufer, der Siegmundshof und die Baublöcke nördlich der Bartningallee.
In einer vorherigen Version hieß es, für das Hansaviertel werde eine soziale Erhaltungssatzung, auch bekannt als Milieuschutz, erlassen. Das stimmt nicht.
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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