Bezirksverordnete kritisieren Wettbewerbsauslobung für Neubau
Die Fraktion der Grünen in der Bezirksverordnetenversammlung Mitte (BVV) hat in der November-Sitzung eine Große Anfrage zum Auslobungstext des städtebaulichen Wettbewerbs gestellt, der zur Neubebauung des Grundstücks an der Bachstraße gestartet worden war. Als Richtlinie für die Bebauungsdichte haben Bezirksamt und Investor darin eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,0 bis 2,5 ins Spiel gebracht sowie eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8. Das bedeutet, dass 80 Prozent der Grundstücksfläche überbaut werden dürften und die Fläche aller Vollgeschosse des Neubaus zusammengerechnet zwei- bis zweieinhalb mal so groß sein dürfte wie das Baugrundstück selbst. Laut Baunutzungsverordnung ist in Berlin derzeit eine GFZ von 1,2 vorgegeben. Bei den vorangegangenen Werkstattgesprächen seien diese Zahlen nie thematisiert worden. "Wir kritisieren gar nicht so sehr die enorme Bebauungsdichte", sagt Frank Bertermann, Verordneter der Grünen-Fraktion. "Sondern die Tatsache, dass die Diskussion um diese Zahlen nicht öffentlich geführt worden ist." Bei den Veranstaltungen habe der Investor stets "drumrum geredet". Dadurch, dass Bezirksamt und Investor die Zahlen dann erst im Auslobungstext aufgeführt hätten, seien "die Rahmenbedingungen für die Planung im Prinzip von dort aus festgelegt" worden. Und das Beteiligungsverfahren damit "ad absurdum geführt".Bertermann und seine Fraktionskollegin Jutta Schauer-Oldenburg wollten deshalb vom Stadtrat für Stadtentwicklung, Carsten Spallek (CDU), wissen, welchen Sinn das Beteiligungsverfahren "ohne jegliche Behandlung dieses entscheidenden Punktes" aus Sicht des Bezirksamts überhaupt gehabt habe.
Spallek verteidigte die Vorgehensweise damit, dass "die Höhe der baulichen Dichte kein für sich alleinstehendes Kriterium" für die "Entwicklung eines qualitätvollen Städtebaus" sein könne. Dass die Zahlen also letztlich unerheblich dafür seien, wie gut oder schlecht die Ergebnisse des Wettbewerbs ausfallen werden. Die GFZ zwischen 2,0 und 2,5 sei eine "für das Verfahren notwendige und plausible Annahme", um für den Investor "den Konflikt zwischen sozialen, ökonomischen, ökologischen und städtebaulich-architektonischen Zielen" aufzulösen. Die GRZ von 0,8 gelte "selbstverständlich nicht für den Hochbau", sondern lediglich für die Errichtung einer Tiefgarage.
Auf dem Grundstück an der Ecke Altonaer - /Bachstraße, auf dem bis vor wenigen Monaten das ehemalige Konsistorium der evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz stand, will die Hilfswerksiedlung GmbH Wohnbauten errichten. Die Diskussion um deren architektonische Gestalt und städtebauliche Einbindung läuft bereits seit zwei Jahren.
Autor:Ralf Liptau aus Tiergarten |
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