Quartier Paulsternstraße in Berlin Haselhorst - Aufruf zur freien Meinungsäußerung im B-Planverfahren 5-113
Öffentliche Beteiligung am B-Planverfahren „Quartier Paulsternstraße“ in Haselhorst bis zum 29.11.2018
Seit graumer Zeit finden an der Ecke Gartenfelder Str./ Paulsternstr. Baumaßnahmen statt, wo ein neues Wohnquartier geplant ist.
Aber kaum einer weiß, dass das Bebauungsplanverfahren zur Umwandlung des Baulandes von ursprünglich Gewerbe zu Wohnland, noch gar nicht abgeschlossen ist und somit keine Baugenehmigung erteilt worden sein kann.
Ohne Baugenehmigung dürfen lediglich Vorbereitungsmaßnahmen getroffen werden, nun sind aber bereits fast alle Baugruben ausgehoben und in einigen sogar die Sohlen/Bodenplatten betoniert.
2017 fand bereits die erste Auslegung des Verfahrens durch den Bezirk statt. Nachdem sich das zuständige Stadtplanungsamt Berlin-Spandau mit den Verantwortlichen wegen einger strittiger Themen (u.a. größerer Anteil an Sozialwohnungen und höhere Verdichtung) nicht einigen konnten, wurde der Fall dem Bezirk durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen entzogen, sodass nun ein neuer Entwurf durch den Senat verfasst und veröffentlicht wurde.
Dieser sieht eine noch etwas dichtere und höhere Bebauung der Grundstücksfläche vor, überschreitet zulässige Nutzungsmaße (§17 BauNVO) und der städtebauliche Bezug und Anpassung an die umliegende Bebauung wird gar nicht verfolgt.
Städtebaulich möchte der Entwurf an die umliegende Bebauung knöpfen und diese aufnehmen, scheitert jedoch, weil lediglich einzelne höhere Gebäude betrachtet werden und die überwiegende Anzahl an deutlich niedrigeren Häusern im Hunckemüllerweg, Feldzeugmeisterstraße, sowie auch im Straßenzug der Gartenfelder Str., völlig außer Acht gelassen wird, geschweige der Gewerbebauten im südlichen und östlichen Teil. Es wird eine Straßenrandbebauung über die Ecke Paulsternstraße bis zu den Gewerbebauten angestrebt, in einer unverantwortlichen Höhe von fast 40m ggü. den 10-12m hohen Gewerbebauten direkt nebenan. Die „aufgelockerte“ Innenhofbebauung, die keine aufgelockerte ist und mit ihrer Höhe von 5-6 Geschossen die angrenzenden Häuser um 3-4 Vollgeschosse überragt, soll die im Entwurf gemeinte Rücksichtnahme darstellen?! Diese Wohnblöcke sind weder locker angeordnet, noch werden sie durch die Dichte eine angenehme Wohnqualität für die zukünftigen Bewohner und Anwohner darstellen.
Bewusste Überschreitung der nach §17 BauNVO festgesetzten zulässigen Maße zur Bebauungsdichte von Baugrundstücken
Es wird mit einer noch höheren Verdichtung und Grundflächen- sowie Geschossflächennutzung, als schon im ersten Anlauf des B-Planverfahrens im vergangenen Jahr, geplant und zudem bewusst die nach §17 BauNVO festgesetzten zulässigen Maße überschritten. Die Argumente für die Überschreitungen der Baudichte sind völlig ungerechtfertigt und es wird erneut unverantwortlich auf einzelne Baukörper Bezug genommen, anstatt das Gesamtbild der Umgebung zu betrachten. Die Überschreitung ist unzulässig und keines der im Entwurf genannten Gründe stellt ein vernünftiges Argument für eine Abweichung dar.
Es wird gepriesen, dass durch das geplante Garagengebäude die Attraktivität der geplanten Bebauung gesteigert wird, dass Parksuchverkehr vermieden und die Immissionen entfallen werden, dies kann jedoch ausschließlich durch Bereitstellung von kostenfreien Parkplätzen für die Mieter/Bewohner realisiert werden, ansonsten wird die jetzt schon geringe Anzahl an PKW-Stellplätzen das Problem enorm verstärken. Dieses Beispiel lässt sich an vielen dichtbesiedelten Berliner Siedlungen feststellen, wo kostenpflichtige Parkhäuser wenig befüllt verweilen und draussen der Kampf um freie Stellplätze tobt. Auch der Besucherverkehr sollte bei einer mehr als 1.000 Einwohner-Anlage nicht außer Acht gelassen werden, zumal der Verkehr bereits jetzt in ganz Haselhorst zum totalen Erliegen kommt, wenn mal eine Fahrspur wegen Baumaßnahmen entfällt. Auch der öffentliche Nahverkehr ist bereits mit den aktuellen Gegebenheiten überfordert. All dies schwächt die Argumente des B-Plans erheblich und es sind sehr wohl erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten.
Es wurden zwar Berichte zu Immissionen beigefügt, die Emissionen und Auswirkungen des Quartiers und Parkhauses auf die Umwelt und Anwohner bleiben aber offen. Es ist nämlich stark anzunehmen, dass durch die tunnelartige Anordnung der geschlossenen Häuserreihen sich die Geräusche, welche durch das Parkhaus und die Beladungsvorgänge der benachbarten Gewerbeeinheiten (z.B. Metro) verursacht werden, sich im Innenhof drastisch verstärken. Es werden Höhen festgelegt, die deutlich über die umliegenden Bauten hinausragen und sich dem gar nicht fügen. Wo bleibt das beworbene einheitliche Erscheinungsbild und der Gesamtzusammenhang?
Selbst die Innenhofbebauung wird mit 4 bis 7 Geschossen geplant, wobei die direkt angrenzende Bebauung lediglich über maximal 2 Geschosse verfügt. Außerdem werden Dachaufbauten über die bereits sehr hoch definierten Höhen hinaus erlaubt, die zwar vom öffentlichen Raum nicht einsehbar sein sollen, aber etwa von den Anwohnern? Die Aufbauten und technische Anlagen wurden bei der Sonnenstudie genauso wenig beachtet, wie die neuen Höhen der Gebäude, da die Sonnenstudie auf der veralteten Grundlage mit geringeren Höhen und anderen Abständen basiert. Bereits die veraltete Studie zeigt eine deutliche Verschattungen der Nachbargrundstücke außerhalb der Sommermonate. Im Hinblick auf die neuen Bauhöhen sollten auch die Abstände zu Nachbargrundstücken überprüft und die zulässigen Werte laut §6 der BauO Bln eingehalten werden. Kritisch hinterfragen möchte ich, auch unter diesem Aspekt, die Bebauung an der Gartenfelder Str.
In der Hoffnung auf einen verantwortungsvolleren Umgang der Verantwortlichen mit dem Stadtbild von Haselhorst, möchte ich zur freien Meinungsäußerung am geplanten Quartier und zur Beteiligung am Bebauungsplanverfahren 5-113 bis zum 29.11.2018 aufrufen.
Die Teilnahme ist für das nachhaltige Stadtbild von Haselhorst enorm wichtig und jeder Bürger hat das Recht sich dazu zu äußern.
Gerne können die o.g. Argumente verwendet und mit Eigenen ergänzt werden. Die Behörde muss sich verbindlich damit auseinandersetzen und ggf. auch beim Erlass des B - Plans berücksichtigen. Sollte der B-Plan später bekannt gegeben werden und die Einwendungen nicht berücksichtigt worden sein, besteht immer noch die Möglichkeit gegen den Plan binnen Jahresfrist beim OVG Berlin - Brandenburg Normenkontrolle gem. § 47 VwGO zu erheben.
INFORMATIONEN zum Bebauungsplan und zur Online Beteiligung sind auf der folgenden Seite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zu finden:https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/b-planverfahren/de/oeffauslegung/5-113/index.shtml
Autor:Krzysztof Wawrzyniak aus Haselhorst |
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