Grüne fordern Fahrverbot auf der Rhenaniastraße
Das Fahrverbot zwischen zehn Uhr abends und sechs Uhr morgens gilt seit Frühjahr 2007 auf einem Teilabschnitt der Rhenaniastraße. Es war aus Gründen des Artenschutzes eingeführt worden, denn die Straße trennt im Bereich des Alten Berlin-Spandauer Schifffahrtskanals den Rohrbruchteich von einem isolierten Erlenbruch. Dort leben Biber und zahlreiche Amphibienarten. Damit ihnen beim Überqueren der Straße nichts passiert, dürfen Autofahrer zumindest nachts diesen Teilabschnitt nicht passieren. Für die Busse der Linien 139 und N 39 und für Radfahrer gilt das Verbot jedoch nicht. Dennoch vermuten der Kreisverband von Bündnis 90/Die Grünen und die GAL-Fraktion (Grüne Alternative Liste), dass Autofahrer wiederholt gegen das Nachtfahrverbot verstoßen und somit für zahlreiche tote Tiere verantwortlich sind.
René Diesterhöft, Mitglied der AG Verkehr im Kreisverband und selbst Busfahrer auf der Strecke, bestätigt das. "Das Fahrverbot wird regelmäßig und in zunehmendem Maße ignoriert. Während der Krötenwanderung ist die Rhenaniastraße in Höhe des Rohrbruchteichs von toten Amphibien übersät." Das Bezirksamt müsse deshalb endlich geeignete Maßnahmen dagegen ergreifen. Die Grünen denken dabei vor allem an Blitzer oder regelmäßige Verkehrskontrollen. Die GAL-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) unterstützt diese Forderung.
"Die große Mehrheit der Autofahrer hält sich an das Fahrverbot, doch wenn die wenigen schwarzen Schafe die Artenschutzbemühungen von Bezirk und Land zunichte machen, ist die Verwaltung zum Gegensteuern verpflichtet", sagt das Fraktionsmitglied Christoph Sonnenberg-Westeson. Die GAL-Fraktion will deshalb in der Mai-Sitzung der BVV einen entsprechenden Antrag zum Schutz von Bibern und Amphibien auf der Rhenaniastraße vorlegen.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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