Zwei von dreien
Gericht ordnet Sicherung der Technikdenkmäler am S-Bahnhof Pankow-Heinersdorf an

Der Rundlokschuppen am S-Bahnhof Pankow-Heinersdorf steht unter Denkmalschutz und muss als Denkmal gesichert werden. | Foto: Bernd Wähner
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Die Gebäude des ehemaligen Betriebswerks neben dem S-Bahnhof Pankow-Heinersdorf gleichen Ruinen. Vor allem ins Auge sticht der marode Zustand des großen Rundlokschuppens.

Neben ihm gehören aber auch noch ein Sozialgebäude sowie ein zweiter Ringlokschuppen zum Gebäudeensemble des Industriedenkmals „Prenzlauer Promenade/Betriebswerk Pankow“. Und für zwei der drei Gebäude muss der Grundstückseigentümer nun Sicherungsmaßnahmen durchführen.

Das entschied die 13. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts bei einem Vor-Ort-Termin. Eigentümer des Grundstücks und der Gebäude ist seit 2010 der Investor Kurt Krieger. Dieser will auf dem benachbarten Rangier- und Güterbahnhof zwischen den Bahnhöfen Pankow und Pankow-Heinersdorf ein neues Stadtquartier errichten. Und wenn es nach dem Investor ginge, würde er die drei alten Gebäude nicht erhalten. Aber die Denkmalschützer des Bezirks und des Landes sehen das anders. Sie ordneten im August vergangenen Jahres Sicherungsmaßnahmen an.

Dagegen legte der Investor Widerspruch ein. Die Sache landete vor dem Verwaltungsgericht. Um sich ein Bild von den Gegebenheiten zu machen, wurde die Sache vor Ort unter Vorsitz von Richter Matthias Schubert verhandelt. Und der entschied: Die Anordnung der Sicherung des großen Rundlokschuppens und des Sozialgebäudes sei rechtmäßig.

Zweifel an der Denkmaleigenschaft der Gebäude bestehen nicht, heißt es in einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts. „Ihre Erhaltung liegt im Interesse der Allgemeinheit.“ Aufgrund des fortschreitenden Verfalls seien die Denkmale so gefährdet, dass eine Sicherungsanordnung geboten gewesen sei. Die angeordneten Maßnahmen seien für den Investor auch wirtschaftlich zumutbar. Schätzungen gehen von 2,6 Millionen Euro aus.

Anders sieht es nach Auffassung des Gerichts mit der Sicherungsanordnung für den zweiten Ringlokschuppen aus. An diesem befindet sich nämlich mit nur einem Meter Abstand eine ICE-Strecke. Daher sei nach Auffassung des Gerichts unklar, ob das Gebäude überhaupt noch genutzt werden könne. Deshalb bestehe an sofortigen Sicherungsmaßnahmen auch kein „besonderes öffentliches Interesse“. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Doch die Sicherung der zwei denkmalgeschützten Gebäude ist das eine. Völlig unklar bleibt, ob und wann sie saniert und wie sie genutzt werden. Denn in diese Arbeiten wären Schätzungen zufolge nochmals 20 bis 30 Millionen Euro zu investieren.

Autor:

Bernd Wähner aus Pankow

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