Entscheidung Ende April erwartet
Landgericht entscheidet über Bauprojekt Kastanienboulevard
Wie geht es weiter auf der Baustelle an der Stollberger Straße 57/59 am Kastanienboulevard? Seit Sommer 2021 ruhen die Arbeiten an der unvollendeten Wohnanlage. In den damit verbundenen Rechtsstreit kommt jetzt Bewegung.
Am 10. Februar hat das Landgericht Berlin über die von der Gesobau AG eingereichte Klage gegen den Projektentwickler Haberent Baugesellschaft mbH mündlich verhandelt. Das landeseigene Wohnungsbauunternehmen und der Projektentwickler hatten im Jahr 2017 einen Grundstückskaufvertrag mit Bauverpflichtung über das Grundstück Stollberger Straße 57, einer Teilfläche des heutigen Gesamtgrundstücks, nebst Errichtung eines siebengeschossigen Gebäudes mit 84 Wohneinheiten und 50 Pkw-Stellplätzen in der Tiefgarage abgeschlossen.
Im Sommer 2021 geriet das Bauvorhaben ins Stocken. Handwerksbetriebe berichteten, dass sie von Haberent kein Geld für ihre erbrachten Leistungen erhalten hätten. In der Folge kündigte die Gesobau den Grundstückskaufvertrag mit Bauverpflichtung teilweise hinsichtlich der noch nicht erbrachten Teile der Bauverpflichtung. Sie klagt nun auf Herausgabe der Wohnanlage mit dem erreichten Bautenstand.
„Nach der vom Gericht im Termin geäußerten vorläufigen Einschätzung folgt dieses der Rechtsauffassung der Gesobau AG“, teilte das kommunale Wohnungsunternehmen nach der mündlichen Gerichtsverhandlung mit. Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung sei auf Ende April vom Gericht festgelegt worden.
Man befinde sich nicht in Vergleichsverhandlungen über eine Rückabwicklung des Kaufvertrages, so die Gesobau auf Nachfrage. Haberent habe hierzu allerdings gegenüber der Gesobau ein Vergleichsangebot angekündigt.
Autor:Philipp Hartmann aus Köpenick |
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