Gerichtstermin im Februar 2023
Unfertige Baustelle am Kastanienboulevard: Gesobau klagt gegen Projektentwickler Haberent
An der Stollberger Straße 57/59 am Kastanienboulevard scheint die Zeit still zu stehen. An der unfertigen Wohnanlage wurde seit rund 18 Monaten nicht mehr gearbeitet. Die Bauarbeiten wurden eingestellt.
Wie die Berliner Woche bereits im Mai dieses Jahres berichtete, läuft derzeit ein Gerichtsverfahren, das noch immer nicht abgeschlossen ist. Bereits im September 2021 hat das städtische Wohnungsunternehmen Gesobau AG beim Landgericht Berlin Klage gegen den Projektentwickler Haberent Baugesellschaft mbH eingereicht. Zwischenzeitlich wurde die Zuständigkeit von der 29. Zivilkammer an die Handelskammer übertragen. Auf den 10. Februar 2023 ist nun ein Termin zur mündlichen Verhandlung festgelegt worden.
Hintergrund: Gesobau und Haberent hatten im Jahr 2017 einen Grundstückskaufvertrag mit Bauverpflichtung über das Grundstück Stollberger Straße 57, einer Teilfläche des heutigen Gesamtgrundstücks, nebst Errichtung eines siebengeschossigen Gebäudes mit 84 Wohneinheiten und 50 Pkw-Stellplätzen in der Tiefgarage abgeschlossen. Dieser sieht die schlüsselfertige Übergabe der Wohnanlage nach Fertigstellung an die Gesobau vor. Nach Angaben der Gesobau wurde 2018 dann ein Änderungsvertrag abgeschlossen, wodurch auch das benachbarte Grundstück Stollberger Straße 59 von Haberent an die Gesobau veräußert wird und die Vorentwurfsplanung an die Erweiterung des Kaufgegenstandes anzupassen ist. Für dieses Gesamtgrundstück habe die Haberent Baugesellschaft mbH das 14-geschossige Hochhaus und ein siebengeschossiges Gebäude mit insgesamt 147 Wohnungen geplant und (teilweise) errichtet. Ins Stocken geriet das Bauvorhaben des Projektentwicklers im Sommer 2021. Damals berichteten mehrere an dem Bauvorhaben beteiligte Handwerksbetriebe, dass sie von Haberent kein Geld für ihre erbrachten Leistungen erhalten hätten.
Spekuliert wurde unter anderem über eine Insolvenzverschleppung. Geschäftsführer Maximilian Hägen entgegnete im Mai 2022 auf Nachfrage hingegen, dass sein Unternehmen sehr wohl in der Lage sei, den Bau an der Stollberger Straße abzuschließen.
Das sieht die Gesobau anders. Das Wohnungsunternehmen hat den Grundstückskaufvertrag mit Bauverpflichtung teilweise gekündigt, und zwar hinsichtlich der noch nicht erbrachten Teile der Bauverpflichtung. Es verlangt nun die Herausgabe der Wohnanlage mit dem erreichten Bautenstand. Vor diesem Hintergrund sei eine Klage eingereicht worden. „Neben der rechtlichen Auseinandersetzung wurden mit der Haberent verschiedene Lösungsmodelle diskutiert. Bislang blieben diese Gespräche ohne Erfolg“, teilte die Gesobau vor Kurzem auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Alexander Herrmann bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen mit. Herrmann spricht von der Baustelle als einem „echten Schandfleck“.
Über die Stadtentwicklungsverwaltung teilte die Gesobau weiter mit, dass Haberent gegenüber dem landeseigenen Wohnungsbauunternehmen sogar ein „Baustellenverbot“ ausgesprochen habe. „In Ermangelung von Zugangs- und Zugriffsrechten besteht somit keine Möglichkeit, hier direkt und ohne Mitwirkung der Haberent tätig zu werden.“
Wie es mit dem Bauvorhaben weitergeht, kann aktuell niemand sagen. Dafür muss erst der Ausgang des Gerichtstermins abgewartet werden. Die Antwort des Senats mache leider wenig Hoffnung auf eine schnelle Lösung, erläutert Alexander Herrmann. „Ich befürchte daher, dass wir im Kiez noch eine ganze Weile mit dieser Bauruine leben müssen. Das ist sehr ärgerlich und wäre mit der von den Anwohnern und mir immer wieder geforderten kiezverträglichen Bebauung durch eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft vermeidbar gewesen“, erklärte er. Viele Nachbarn würden sich zudem darüber ärgern, dass die Baustelle sowie die Treppenhäuser ständig beleuchtet sind. Dem widerspricht Haberent-Geschäftsführer Maximilian Hägen jedoch in einem Schreiben. Seinen Angaben zufolge erfolgt die Beleuchtung in den Treppenhäusern über Bewegungsmelder.
Autor:Philipp Hartmann aus Köpenick |
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