Ohne Geld bleibt Kinderwunsch unerfüllt

Ein mühsamer Weg: Sandra und Maik Knick sichten die Unterlagen für ihren Rechtsstreit mit dem Jobcenter. Sie wollen ein Kind und brauchen für die künstliche Befruchtung ein Darlehen. | Foto: hari
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Hellersdorf. In Deutschland werden nach wie vor zu wenig Kinder geboren. Der Staat unterstützt den Kinderwunsch von Paaren aber nur begrenzt, womit der Wunsch nach einem eigenen Kind zumindest für Sandra und Maik Knick bislang unerfüllt bleibt.

„Ein Kind zu bekommen, das gehört einfach zum Leben dazu“, sagt Sandra Knick (36). Seit 2012 weiß sie, dass sie ohne künstliche Befruchtung keine Kinder empfangen kann. Mit dieser Nachricht vom Frauenarzt hat für sie und ihren Mann Maik Knick (31) ein Kampf begonnen. Denn die Kosten für eine künstliche Befruchtung betragen mehrere 1000 Euro. Die Krankenkassen würden zwar in der Regel die Hälfte der Kosten übernehmen, doch für das Ehepaar aus der Ludwigsfelder Straße sind selbst 1000 Euro viel Geld. Das Paar bezieht Hartz IV.

Vieles haben sie seit der Nachricht vom Arzt unternommen. Da sie Hartz-IV-Empfänger sind und beide aus den Zeiten vor ihrer Ehe hohe Schulden haben, bekommen sie von keiner Bank einen Kredit. So baten sie das Jobcenter um eine Finanzierung des Eigenanteils für eine künstliche Befruchtung. Nachdem das Jobcenter das Darlehen verweigert hatte, sprang zunächst Maik Knicks Mutter ein. Dieser erste Versuch einer künstlichen Befruchtung misslang jedoch.

Insgesamt stehen Paaren mit Kinderwunsch drei Versuche einer künstlichen Befruchtung zu, die von den Krankenkassen bezuschusst werden. Die Knicks legten Widerspruch beim Jobcenter wegen der Verweigerung des Darlehens ein und gingen nach dessen Ablehnung vor Gericht. Doch schon die Zahlung einer Prozesskostenhilfe lehnte das Sozialgericht Berlin nach zweieinhalb Jahren Prüfung im Mai dieses Jahres ab.

Nun unternahm das Paar einen weiteren Schritt: Sie wechselten im Laufe dieses Jahres von ihrer bisherigen Krankenkasse in eine andere. Diese Krankenkasse trägt 75 Prozent der Kosten für eine künstliche Befruchtung. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales gab zudem am 12. August bekannt, dass sie ab sofort die Erfüllung des Kinderwunschs von Berliner Paaren unterstützen, indem sie die Hälfte des Eigenanteils für eine künstliche Befruchtung bezuschussen wird.

Das bedeutet für die Knicks, dass sie nur 12,5 Prozent für die beiden noch möglichen Versuche zahlen müssten. Es handelt sich um eine Summe von insgesamt rund 1600 Euro. „Das ist für uns immer noch sehr viel Geld. Deshalb bleiben wir mit unserem Anwalt beim Landessozialgericht dran“, erklärt Maik Knick. hari

Ein mühsamer Weg: Sandra und Maik Knick sichten die Unterlagen für ihren Rechtsstreit mit dem Jobcenter. Sie wollen ein Kind und brauchen für die künstliche Befruchtung ein Darlehen. | Foto: hari
Sandra und Maik Knick geben im Kampf um Unterstützung nicht auf. Denn auch die Neuregelung des Senats, die Eltern mit Kinderwunsch unterstützt, hilft dem Ehepaar nur bedingt weiter. | Foto: hari
Autor:

Harald Ritter aus Marzahn

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