Ordnungsamt erinnert Eigentümer an ihre Pflichten
Marzahn-Hellersdorf. Wenn die Blätter fallen, müssen Grundstücksbesitzer wieder zum Rechen greifen und das Laub wegschaffen. Ob sie dieser Pflicht nachkommen, wird vom Ordnungsamt kontrolliert.Bei Straßen, die nicht von der BSR gereinigt werden, sind die Anlieger selbst für die Entsorgung des Laubes der Straßenbäume verantwortlich. An diese Vorschrift des Straßenreinigungsgesetzes des Landes Berlin erinnert das Ordnungsamt. Anlieger müssen das Laub jeweils von ihrer Grundstückgrenze bis zur...