Gericht verhängt milde Strafen
Die Mutter (20) muss wegen Köperverletzung mit Todesfolge zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Ihren Lebensgefährten (21) verurteilte das Gericht wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr Haft. Er befindet sich aber auf freiem Fuß, weil das halbe Jahr Untersuchungshaft angerechnet wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte für beide eine Strafe von jeweils sieben Jahren beantragt wegen Babymords. Das Baby war zwei Tage nach der Geburt verhungert. Seine Mutter und deren Lebensgefährte hatten das tote Kind zunächst im Gefrierfach des Kühlschranks und dann am Beerenpfuhl in einer Plastiktüte abgelegt.
Das Berliner Landgericht nahm den Verurteilten ab, dass sie sich beide ursprünglich um ihr Baby haben kümmern wollen, angesichts der Frühgeburt aber einfach überfordert waren. Das Gericht bezog bei der Urteilsfindung die schwierigen persönlichen Verhältnisse der beiden mit ein.
Autor:Harald Ritter aus Marzahn |
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