In den Mühlen der Behörden
Hartz-IV-Empfänger streitet mit Jobcenter um ausstehende Bezüge
Es ist bekannt, dass Behördenmühlen langsam mahlen. Sie mahlen aber auch oft gegeneinander. Und wer zwischen die Mühlsteine gerät, bekommt Probleme. Davon kann Gerd Schulz erzählen. Der Hartz-IV-Empfänger hat versucht, sich mit konformem Verhalten den Mühlen zu entziehen. Dabei ist er immer tiefer hineingeraten. Nun sitzt er auf einem Minus von über 2600 Euro und steht mit mehreren Klagen vor dem Sozialgericht.
Alles begann mit einer Entscheidung im März 2015, die sich für Schulz später als fatal herausstellen sollte. Der gelernte Sanitärinstallateur war zuvor wieder einmal aus einer befristeten Arbeitsstelle gekündigt worden, die das Jobcenter förderte. Schulz erhielt damals, weil der Lohn zu gering war, Bezüge in Höhe von rund 191 Euro vom Jobcenter als Aufstockung.
Zu dem Zeitpunkt stand bei Schulz wieder einmal eine Operation an. 2001 war er durch einen Angriff schwer verletzt worden, 2006 hatte er einen Radunfall. Die Langzeitfolge sind ständige Schmerzen und Beeinträchtigungen in der Schulter, die von den Ärzten nicht behoben werden konnten.
Beratung im Sinne des Klienten?
Da er wusste, dass sein Krankengeld sehr gering ausfallen würde, fragte er beim Jobcenter an. „Die zuständige Sachbearbeiterin sagte mir am Telefon, die Bearbeitung eines Antrages auf vollen Leistungsbezug würde eine Weile dauern. Sie empfahl mir, zur Überbrückung einen Kredit zu nehmen“, erzählt er. Er vereinbarte daraufhin mit seinem Bruder einen Privatkredit.
Im Zusammenhang mit seiner anhaltenden Arbeitsunfähigkeit hatte Schulz schon seit Jahren immer wieder Probleme mit dem Jobcenter gehabt. Er beschloss, sich den Differenzbetrag zu seinem Krankengeld für die folgenden Monate lieber von der Wohngeldstelle zu holen und sich beim Jobcenter vollständig abzumelden. „Das Jobcenter hat mich mit Terminen ständig genervt. Sogar zum Tag meines OP-Termins bekam ich eine Einladung“, berichtet er weiter.
Schulz gab also am 31. März des Jahres seine Abmeldung an der Rezeption des Jobcenters ab und beantragte Wohngeld. Nach Wochen wollte die Wohngeldstelle seine Abmeldung vom Jobcenter sehen. Als er sich diese holen wollte, stellte die Mitarbeiterin fest, dass das Dokument nicht in den Akten war. Erst nach weiteren Wochen fand er, nachdem er Akteneinsicht verlangt hatte, eine Notiz, dass er die Abmeldung abgegeben hatte. Von der Abmeldung selbst gab es keine Spur und die gibt es bis heute nicht.
Bürokratiefalle Privatkredit
Schulz meldete sich beim Jobcenter im August wieder an und bekommt seitdem wieder volle Hartz-IV Bezüge. Die Differenz zu den 191 Euro Aufstockergeld während der Monate April bis Juli, viermal rund 660 Euro, will ihm das Jobcenter aber nicht nachzahlen. „Das Wohngeld habe ich nicht bekommen und den Kredit von meinem Bruder will mir das Jobcenter zudem als Einnahmen voll anrechnen“, sagt er weiter. Im Zusammenhang mit alledem hat Schulz mehrere Klagen vor dem Sozialgericht laufen, die noch nicht entschieden sind. „2600 Euro sind für mich sehr viel Geld“, sagt er.
„Im Zweifelsfall sollte von den Mitarbeitern an der Rezeption eine schriftliche Eingangsbestätigung gefordert werden“, sagt Beatrix Körner, Pressesprecherin des Jobcenters. Diese seien nicht mehr angewiesen, eine solche automatisch auszuhändigen. Seit November 2017 würden Eingänge beim Jobcenter elektronisch erfasst, so sollen diese nachvollziehbar sein.
Autor:Harald Ritter aus Marzahn |
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