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Eingetragene Partnerschaften gleichstellen

Bettina Hoffmann

Der Lohnsteuerhilfeverein "Vereinigte Lohnsteuerhilfe" informiert: Die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 7.5. 2013 entschieden. Die bisherige Praxis verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, so die Richter aus Karlsruhe in ihrer Urteilsbegründung.

Das Verfassungsgericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, den festgestellten Verfassungsverstoß rückwirkend zum Zeitpunkt der Einführung des Instituts der Lebenspartnerschaft am 1.8.2001 zu beseitigen.

Daraufhin hat der Bundestag am 27.6.2013 mit großer Mehrheit einen Gesetzentwurf angenommen, der die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umsetzt. Damit werden die einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zu Ehegatten und Ehen entsprechend dem genannten Urteil auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften angewendet. Am 5.7.2013 hat dann auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.

Die Vorschriften sind grundsätzlich ab dem Jahr 2001 - dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Lebenspartnerschaftsgesetzes - rückwirkend anzuwenden. Voraussetzung ist aber, dass für die früheren Jahre noch keine bestandskräftigen Steuerbescheide ergangen sind. Lebenspartner sollten daher prüfen, ob noch eine gemeinsame Erklärung für zurückliegende Jahre abgegeben werden kann. Nur so kann der Splittingvorteil gesichert werden.

Gern können Sie sich hierzu in unseren mittlerweile über 2800 Beratungsstellen bundesweit informieren. Über die Postleitzahlensuche unter www.vlh.de finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Wir helfen Ihnen gerne, werden Sie Mitglied*.

Im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten wir Arbeitnehmer, Beamte, Rentner und (Klein-)Vermieter gemäß der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Beratungsstelle Bettina Hoffmann, Schloßstraße 33, 13467 Berlin, 35 12 24 03 oder per E-Mail: bettina.hoffmann@vlh.de.
PR-Redaktion / P.R.
Autor:

PR-Redaktion aus Mitte

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