Eine schöne Bescherung für den Kinderhilfe-Verin
Reinickendorf nimmt von Zahlungsforderungen Abstand
Ein „Weihnachtswunder in Reinickendorf“, so umschrieb der Verein Kinderhilfe die Bescherung, die ihr kurz vor dem Fest zuteilwurde und ihr einige Sorgen nimmt.
Das Bezirksamt habe die rückwirkende Genehmigung zur Nutzung des Barbara-Schulz-Hauses für Vereinsarbeit erteilt, erklärte die Kinderhilfe Mitte Dezember. Das klingt zunächst wie eine Verwaltungspetitesse, hat aber enorme finanzielle Konsequenzen. Denn bis zu dieser Entscheidung war der Verein mit möglichen Nachzahlungen von 42 000 Euro sowie einer monatlichen Zahlung von 1800 Euro konfrontiert. Forderungen, die die Arbeit mit krebskranken Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien massiv eingeschränkt hätten.
Die Kinderhilfe hat im August 2021 ein Haus in der Straße Alt-Hermsdorf gekauft. Es wurde nach der ein Jahr zuvor verstorbenen Frau des Vereinsgründers Jürgen Schulz benannt. In der Immobilie werden laut Eigentümer ehrenamtliche Helfer ausgebildet. Außerdem sei sie Treffpunkt für Trauergruppen, es gebe dort Veranstaltungen von und mit Familien, etwa Grillnachmittage oder Weihnachtsfeiern. Der Kauf sei mit Spenden finanziert worden.
Das Problem bei diesem Objekt: Es handelt sich um ein Einfamilienhaus. Das heißt, es ist als Wohnraum festgeschrieben. Eine „zweckfremde Nutzung“ verbietet das Zweckentfremdungsverbotsgesetz. Die lag aber hier aus Sicht des Bezirksamtes vor. Dabei spiele es keine Rolle mehr, ob die Zweckentfremdung aus kommerziellen oder wie in diesem Fall aus sozialen Gründen erfolge, so die Argumentation. Sie könne zwar genehmigt werden, was hier auch passiert sei. Allerdings gegen entsprechende Ausgleichszahlungen. Ausnahmen habe es bis 2018 gegeben. Der entsprechende Paragraf sei aber von der damaligen Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) gestrichen worden. Nur bei Härtefällen könne noch anders entschieden werden. Den sehe das Bezirksamt bei der Kinderhilfe nicht.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sah das etwas anders und schob die Verantwortung zurück an den Bezirk. Diese habe weiter die Möglichkeit, Ausgleichszahlungen abzusenken oder gar ganz darauf zu verzichten. Dies gelte insbesondere, wenn die geforderten Beträge nachweislich zu einer Existenzgefährdung führen würden.
Dies war die Ausgangslage Anfang 2024. Die Kinderhilfe legte Widerspruch gegen die Zahlungen ein. Bis dieser beschieden sei, würden keine Beiträge erhoben, erklärte Bürgermeisterin Emine Demirbüken-Wegner (CDU). Und mit der aktuellen Nachricht sind sie jetzt völlig obsolet. Aber wie ist es dazu jetzt gekommen? Eine wirkliche Begründung habe es in dem Schreiben nicht gegeben, teilt Kinderhilfe-Geschäftsführer Jannis Wlachojiannis mit. In der Mitteilung habe es geheißen, dass die Zweckentfremdung akzeptiert und von Ausgleichszahlungen Abstand genommen werde. Dies reiche für ihn und den Verein aus.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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