Amerikanische Faulbrut bei Bienen
Sperrbezirk festgelegt
Wegen des Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut in einer Bienenhaltung in Hermsdorf wurde ein amtlicher Sperrbezirk festgelegt.
Im Sperrbezirk gilt folgendes: Bienenhalter haben umgehend, sofern noch nicht erfolgt, die Haltung ihrer Bienen unter Angabe der Zahl der Völker sowie aller Standorte dem Bezirksamt, Ordnungsamt, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, Lübener Weg 26, 13407 Berlin, E-Mail: vetleb@reinickendorf.berlin.de, anzuzeigen.
Alle Bienenvölker und Bienenstände sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtlich zu untersuchen. Die Bienenhalter haben bei den amtlichen Untersuchungen, die kostenfrei sind, entsprechende Hilfe zu leisten. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften, die sich in oder am Bienenstand befinden, dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. Dies gilt nicht für Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle, wenn sie an Wachs verarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung "Seuchenwachs" abgegeben werden, und Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.
Völker und Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden. Er hat folgende Grenzen: Süden: Waidmannsluster Damm, Erholungsweg, südliches Ende des Steinbergparks, Lange Enden; Westen: Autobahn 111, Hermsdorfer Damm, östliche Forstgrenze; Norden: Friedrichsthaler Weg, Hermsdorfer Damm; Osten: Berliner Straße, Alt-Hermsdorf, Horber Straße, Oraniendamm, Hermsdorfer Straße.
Autor:Christian Schindler aus Reinickendorf |
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