Ausnahmegenehmigung für Anwohner und Kunden
Zwei neue Kurzzeitparkzonen
Autofahrer müssen sich auf zwei neue Kurzzeitparkzonen im Bezirk einstellen. Ab 1. März darf rund um den S-Bahnhof Hermsdorf werktags und Sonnabendvormittags nur noch drei Stunden geparkt werden.
Ab 1. April gilt das gleichermaßen für den S-Bahnhof Frohnau. Beide Kurzzeitzeitparkzonen gelten probeweise für drei Jahre. Autofahrer müssen montags bis freitags jeweils von 8 bis 20 Uhr und sonnabends von 8 bis 14 Uhr eine Parkscheibe aufs Armaturenbrett legen, die ihnen dann eine Parkdauer von maximal drei Stunden erlaubt. In Hermsdorf sind die Straßen beidseitig der S-Bahntrasse betroffen, in Frohnau die auf Zeltinger Platz und Ludolfingerplatz zuführenden Straßen und ihre Querverbindungen. Anwohner und Gewerbetreibende können für eine Gebühr von 20,40 Euro eine Ausnahmegenehmigung beantragen, die das unbegrenzte Parken erlaubt und zwei Jahre lang gültig ist.
Pendler und Ausflügler
nutzen Parkplätze
Das Bezirksamt reagiert mit der Ausweisung der Kurzzeitparkzonen auf immer wiederkehrende Beschwerden von Anwohnern und Gewerbetreibenden, die für sich selbst oder für Kunden selten freie Plätze in fußläufiger Entfernung finden. Beide S-Bahnhöfe sind bei Pendlern beliebt, die mit dem Auto aus dem Umland kommen und dann weiter mit der S-Bahn in die Stadt fahren. Der S-Bahnhof Frohnau ist zudem als zentraler Ort der Gartenstadt Frohnau ein beliebtes Ziel für Ausflügler und Touristen.
Die Parkscheiben-Lösung ist laut Baustadträtin Katrin Schultze-Berndt (CDU) eine erfolgversprechende Alternative zu einer Parkraumbewirtschaftung, die mit hohen Investitions- und Betriebskosten verbunden wäre und sich nur in größeren Gebieten rechnen würde.
Der für das Ordnungsamt zuständige Stadtrat Sebastian Maack (AfD) hat schon angekündigt, dass sein Außendienst nach der Einführung der Kurzzeitparkzonen dort verstärkt kontrollieren wird, um die neue Regelung auch durchzusetzen. Die Ausnahmegenehmigungen müssen beim Bezirksamt Reinickendorf, Straßen- und Grünflächenamt – Straßenverkehrsbehörde, Lübener Weg 26, 13407 schriftlich beantragt werden. Ein Vordruck kann je nach Ortsteil auch per E-Mail unter parken-in-hermsdorf@reinickendorf.berlin.de oder unter parken-in-frohnau@reinickendorf.berlin.de angefordert werden.
Autor:Christian Schindler aus Reinickendorf |
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