Grillen wegen Trockenheit verboten
Bezirksamt untersagt Brutzeln im Landschaftspark
Das Grillen auf den Grillflächen des ehemaligen Flugfelds Johannisthal ist vorerst untersagt. Wie das Straßen- und Grünflächenamt mitteilte, sei diese Entscheidung aufgrund der Trockenheit im April, der hohen Temperaturen und der damit verbundenen sehr hohen Brandgefahr getroffen worden.
„Offenes Feuer ist bei dieser extrem trockenen Wetterlage für Menschen, Tiere und Natur sehr gefährlich“, heißt es in einer Mitteilung. Das Verbot gelte so lange, bis sich die Wetterlage ändere und die Bedingungen ein gefahrloses Grillen wieder ermöglichen. Im restlichen Landschaftspark sind Lagerfeuer und Grillen grundsätzlich verboten, auch um die dort lebenden streng geschützten Tierarten wie die Zauneidechse nicht zu gefährden. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Darauf sollen auch Schilder aufmerksam machen.
„Die Sicherheit und der Schutz von Mensch und Natur müssen jetzt im Vordergrund stehen“, äußerte sich Umweltstadträtin Claudia Leistner (Grüne). Am 1. Mai ist nach Polizeiangaben im Landschaftspark Johannisthal abseits der offiziellen Flächen gegrillt und Lagerfeuer entzündet worden. Dabei sei sogar ein Partyzelt mit Biertischgarnitur aufgebaut worden. Teilweise noch glühende Grillkohle sei hinterher in der Parkanlage hinterlassen worden. Dieser Vorfall habe laut Claudia Leistner gezeigt, „dass sich leider über Regeln hinweggesetzt wird“.
Autor:Philipp Hartmann aus Köpenick |
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