Bezirksamt fasste Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplan für Trabrennbahn Karlshorst in Sicht

Mit einem Bebauungsplan sollen die Trabrennbahn gesichert, aber auch weitere Nutzungen ermöglicht werden.  | Foto:  Bernd Wähner
  • Mit einem Bebauungsplan sollen die Trabrennbahn gesichert, aber auch weitere Nutzungen ermöglicht werden.
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Das Bezirksamt hat die Aufstellung eines Bebauungsplans mit dem Arbeitstitel „Trabrennbahn Karlshorst“ beschlossen.

Dieser B-Plan mit der Nummer 11-178 betrifft die Grundstücke Treskowallee 119/163. Über die Entwicklung der Trabrennbahn wurde im zurückliegenden Jahr viel diskutiert. Eigentümer und Akteure des Geländes in Karlshorst möchten das derzeit bestehende Angebot sichern und qualifizieren. Dafür haben sie sich zusammengeschlossen und sind mit dem Entwurf eines städtebaulichen Konzepts an den Bezirk Lichtenberg herangetreten. Zu diesem Konzept gab es aus der Karlshorster Bevölkerung viel Für und Wider.

Deshalb hat sich das Bezirksamt entschlossen, einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten. Damit soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die Planungsziele für das Areal unterrichtet werden. Der Bebauungsplanentwurf formuliert als Planungsziele unter anderem die Sicherung der Trabrennbahn Karlshorst durch Festsetzung eines Sondergebietes für Pferdesport und Freizeitnutzung, die Festsetzung eines Sondergebietes für Kultur und Soziales, die Festsetzung eines Gewerbegebiets sowie zweier allgemeiner Wohngebiete. Weiterhin sollen Flächen für Wald sowie vorhandene und zusätzliche Straßenverkehrsflächen gesichert werden.

„Nach einer ersten Konzeptabstimmung und einem frühzeitigen virtuellen Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern wurde mit dem Aufstellungsbeschluss der nächste Schritt einer möglichen Entwicklung und Sicherung der Trabrennbahn Karlshorst gegangen“, kommentiert Stadtentwicklungsstadtrat Kevin Hönicke (SPD) den Aufstellungsbeschluss. „Jetzt kann der Dialog mit den Fachämtern und Bürgerinnen und Bürgern fortgesetzt und die notwendigen Verfahrensschritte können eingeleitet werden. Auch wenn es nur ein Start in einen langen Prozess ist, wird damit eine dringend notwendige, vertiefende und rechtlich sichere Untersuchung dieses Vorhabens möglich gemacht.“

Autor:

Bernd Wähner aus Pankow

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