Drahtlos-Netz in Karlshorster Kiez: Büro von Andreas Geisel hat jetzt einen Freifunk-Router
Karlshorst. Das Büro von Ex-Bürgermeister Andreas Geisel (SPD) sorgt für freies WLAN in Teilen der Dönhoffstraße. Der amtierende Innensenator hat dort einen Freifunk-Router aufgestellt, von dem die Anwohner im näheren Umkreis profitieren.
Wer das Drahtlos-Netz des SPD-Bürgerbüros in der Dönhoffstraße 36a nutzt, muss sich weder registrieren, noch andere Daten hinterlassen. Informationen werden ebenfalls nicht erfasst. „Ohne Internetzugang ist die gesellschaftliche Teilhabe heute stark eingeschränkt“, sagt Andreas Geisel zu seinem Angebot. „Mit dem Freifunk-Router in meinem Wahlkreisbüro möchte ich meinen Beitrag zur Internetgrundversorgung aller Bürger leisten.“
Der Freifunk-Router ist der erste im Karlshorster Zentrum. Sein Empfang soll nach Angaben des Senators bis zu 40 Meter um das Büro herum reichen, streckenweise jedenfalls. „Wenn sich weitere Bürger oder Gewerbetreibende vor Ort anschließen, ließe sich das Netz problemlos bis an den Johannes-Fest-Platz erweitern“, schlägt Geisel vor. Interessierte erhalten Informationen im Bürgerbüro: montags bis mittwochs von 10 bis 17 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr, 33 84 72 57 oder per E-Mail an buergerbuero@andreas-geisel.de.
Die so genannten Freifunker bauen deutschlandweit ehrenamtlich regionale Datennetze mit WLAN-Geräten auf, die auch den kostenlosen Zugang zum Internet ermöglichen. Aktuell gibt es mehr als 40 000 frei zugängliche Freifunkknoten in ganz Deutschland, davon mehr als 1000 in Berlin. Im März dieses Jahres haben das Land Berlin und fünf weitere Bundesländer einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, der Freifunk-Initiativen als gemeinnützig anerkennen soll. Den Gesetzentwurf müssen nun zunächst Bundesregierung und Bundestag diskutieren.
Geeinigt haben sich die Fraktionen von Union und SPD mit der Bundesregierung gerade erst auf ein neues WLAN-Gesetz. WLAN-Betreiber müssen nicht mehr die Abmahnkosten tragen, wenn Dritte über ihren Anschluss illegales Filesharing betrieben haben. Die Regelung soll erreichen, dass es bald mehr frei verfügbare Internet-Hotspots im ganzen Land gibt. So sollen die Anbieter der Drahtlosnetze von der Haftung befreit werden, etwa Cafés, Hotels, aber auch Privatpersonen, die ihr WLAN öffnen. Geplant ist dafür ein gesetzlicher Anspruch geschädigter Rechteinhaber gegen WLAN-Anbieter auf Sperrung bestimmter Internetseiten. Ein freier Zugang zum Internet ist damit immer noch nicht gewährleistet. bm
Autor:Berit Müller aus Lichtenberg |
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