Kommentar: Jugendschutz versus BVV Lichtenberg Wahlen
Für Wahlwerbung werden ab sofort auch die Daten von Minderjährigen verwendet
Vor kurzem ist ein Brief bei uns zu Hause eingetroffen. Unter 18 ist der Adressat des Briefs. Es handelt sich hierbei um Wahlwerbung der SPD Lichtenberg an ein minderjähriges Haushaltsmitglied.
Aber verflucht noch mal, woher hat die SPD Lichtenberg denn die Daten meines Kindes:
Vor und Zuname,
Straße und Hausnummer,
Ort und Postleitzahl.
Und noch mehr weiß die SPD: Sie kennt sogar die konkrete Alterspanne, unter 18 aber BVV wahlberechtigt. (Das verrät der Inhalt des Briefes).
Butter bei die Fische: Warum verfügt die SPD über einen so tiefen Einblick hinter unsere Wohnungstür?
Möglicherweise gab es eine Abfrage an das Melderegister und die SPD hat dabei ein Interesse im Zusammenhang mit den Wahlen als Grund angegeben.
Falls das so ist, wäre es Pflicht vor der Weitergabe von Melderegisterdaten zu überprüfen, ob der Schutz von Minderjährigen-Daten ein mögliches Parteien-Interesse übersteigt. In diesem Fall dürfte aus meinem Selbstverständnis heraus keine Datenherausgabe erfolgen.
Weitergedacht hat anscheinend weder die Daten-Ausgabe-Stelle, Daten-Sammel-Stelle, noch die SPD Lichtenberg: Wichtig gewesen wäre vorher zu überlegen, welche Parteien sich (außen rechts und außen links) zur Wahl stellen und ob die alle die Daten der eigenen Kinder abfragen sollen dürfen?
So ganz nebenbei: Ich habe heute gelesen, das der Wahlzettel in Spandau 2,3 Meter lang sein soll. (Der Wahlzettel wäre damit sogar viel länger als ich.) Wie viele Parteien von diesen 2,30 Meter Wahlzettel in Spandau und allen anderen Bezirken Melderegisterabfragen von wahlberechtigten Kindern machen dürfen? Sind es womöglich –alle Parteien-- die sich in –allen Bezirken-- zur BVV Wahl stellen? All das ist mehr als beunruhigend und leitet zur alles entscheidenen Frage über:
Nun mal Hand aufs Herz: Was wiegt schwerer?
Das Interesse einer Partei an Wahlwerbung oder der Schutz der Daten Minderjähriger?
PS:
Die eigenen Rechte über die eigenen Melde-Daten (auch von Kindern) sind vielleicht nicht jedem bekannt. Jede Person hat das Recht der Datenweitergabe ohne Angabe von Gründen zu widersprechen.
Zitat „ Betroffene Personen haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 Bundesmeldegesetz das Recht, der Übermittlung ihrer Daten nach § 42 Absatz 2 Bundesmeldegesetz und/oder nach § 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz das Recht, der Übermittlung ihrer Daten nach § 50 Absatz 1 bis 3 Bundesmeldegesetz ohne Angabe von Gründen zu widersprechen.“ Quelle: https://service.berlin.de/dienstleistung/319141/
… … … Wir werden das auf jeden Fall schnellstmöglich nachholen … … ...
Autor:Anke Hauschild aus Karlshorst |
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