GAL sieht in Abrissverfügung für die Steganlagen jedoch geltendes Recht
Wie berichtet, hatten sich SPD und Alternative Liste Spandau - B90/Grüne (GAL) im Februar vergangenen Jahres mit ihrem Antrag in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) durchgesetzt und das Bezirksamt beauftragt, am See einen 15 Meter breiten Uferstreifen freizuhalten. Dort soll unmittelbar an den Schilfgürtel angrenzend ein öffentlicher Uferwanderweg entstehen, der auch über bislang privat genutztes Areal führt. Die Fraktion der GAL in der BVV begrüßt das Vorgehen des Bezirksamts. Damit werde geltendes Recht umgesetzt. Stege und Uferbefestigungen seien ohne Genehmigung errichtet worden und mit dem Berliner Wassergesetz, dem Berliner Naturschutzgesetz und der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie nicht vereinbar. Zudem befänden sie sich nach dem Kauf einer Seehälfte auf bezirklichem Eigentum. Der Bezirk hatte den Berliner Teil des Sees erworben.
Nach Ansicht der GAL sei auch Spandau verpflichtet, alles zu tun, um die Wasserqualität in Seen und Flüssen zu verbessern. Ziel am Groß Glienicker See sei es daher, langfristig eine naturnahe Vegetation mit standorttypischen Pflanzen wiederherzustellen. Ein naturnaher Uferbereich und ein außerhalb der Badestellen geschlossener Röhrichtgürtel würden die Selbstreinigungskräfte des Sees stärken. Stege und Uferbefestigungen stünden diesem Ziel jedoch im Weg.
Nach Ansicht der GAL sei eine Nutzungsbeschränkung öffentlicher Flächen keine Enteignung, auch wenn dies für die Eigentümer mit dem Abbau von Privilegien verbunden sei. Seit Jahren weise der Berliner Flächennutzungsplan (FNP) das Spandauer Ufer des Groß Glienicker Sees als Grünfläche und keinesfalls als Wohnbaufläche aus. Die derzeitige private Nutzung des Uferbereichs sei daher weder mit dem Umweltrecht noch mit dem FNP vereinbar.
Autor:Michael Uhde aus Spandau |
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