Streit um Uferweg scheint unumgänglich
Nach Ansicht der GAL seien Stege und Uferbefestigungen ohne Genehmigung errichtet worden. Zudem werde nach Angaben von GAL und SPD mit dem geplanten Bau eines Uferwanderwegs nicht in Privateigentum eingegriffen. Beide Parteien argumentieren, dass durch den Rückgang des Wasserstands im See ein durchgehender, bis zu 15 Meter breiter Streifen Schwemmland trockengefallen sei. Dieser gehöre als einstige Wasserfläche dem Bezirk, der den Berliner Teil des Sees erworben habe. Eine Enteignung sei daher nicht notwendig."Die ersten Stege wurde bereits mit Genehmigung 1929 errichtet", sagt dagegen BI-Sprecherin Anjuschka Wagner. Und der betroffene Anlieger Peter Garbisch legt gleich mehrere Kopien der damals als Teil des Siedlungskonzepts aus den 30er-Jahren erteilten Steggenehmigungen vor. "Das weiß auch das Bezirksamt sehr genau", sagt Wagner.
Gänzlich unverständlich ist für die BI die Behauptung von GAL und SPD, dass Enteignungen gar nicht notwendig wären. "Der trockengefallene Uferstreifen beträgt nach aktuellen Messungen zwischen null und 6,5 Meter", sagt Anwohnerin Edeltraud Jenner. Wolle man den Wanderweg ohne Enteignung umsetzen, müsse der zwangsläufig durch den schützenswerten Uferbereich führen.
Langes Gerichtsverfahren
"Wenn GAL und SPD den Uferweg anlegen wollen, um der Öffentlichkeit den Seezugang zu ermöglichen, erreichen sie damit genau das Gegenteil", sagt Anjuschka Wagner. Denn da nach dem allein von diesen Parteien getragenen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom Februar vergangenen Jahres ein 15 Meter breiter Uferstreifen von jeglicher Nutzung freigehalten werden soll, würde die Öffentlichkeit sogar die jetzt mögliche Nähe zum See verwehrt. "Denn der Beschluss nimmt die jetzt vorhandenen Badestellen Pferdekoppel und Moorloch nicht aus", erklärt Wagner. Ohne deren Schließung wäre der Bau des Uferwegs, der zudem durch Naturschutzgebiete unterbrochen würde, gar nicht möglich.
Um den Angriff auf ihre Seegrundstücke abzuwehren, richten sich zahlreiche Anwohner bereits auf ein langwieriges Gerichtsverfahren ein. Sie berufen sich dabei auch auf den Paragrafen 3 ihrer Pachtverträge. Der besagt, dass die Vertragsparteien - jetzt die Pächter und der Bezirk - sich alle fünf Jahre "verpflichten, nach Ablauf dieses Vertrags einen neuen Pachtvertrag abzuschließen". In dem ist lediglich die Höhe des Wasserpachtzinses der wirtschaftlichen und örtlichen Preisentwicklung entsprechend neu zu vereinbaren. Das wird Ende 2013 wieder der Fall sein. "Von der Möglichkeit der Kündigung der Verträge ist hier aber keine Rede", sagt Wagner. Die BI setze daher auf gemeinsame Gespräche über ein verträgliches Seeufer-Konzept.
Autor:Michael Uhde aus Spandau |
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