Einbahnstraße Uferpromenade
Kladow. Ab Freitag, 26. Mai und voraussichtlich bis zum 30. September gilt auf der Uferpromenade am Groß Glienicker See eine temporäre Einbahnstraßenregelung in Fahrtrichtung Krampnitzer Weg. Das betrifft den Bereich zwischen der Uferpromenade 42c/42b und der Zufahrt zum Parkplatz Nr. 19 im Bereich der Badewiese. Auf beiden Straßenseiten existiert ein Halteverbot. Die Vorgabe ist Teil eines „abgestuften Maßnahmeplans“, so Ordnungsamtsstadträtin Tanja Franzke (CDU) am 24. Mai in der BVV. In den vergangenen Jahren war es am Groß Glienicker See in den Sommermonaten immer wieder zu chaotischen Zuständen gekommen. Autofahrer parkten die Straße zu oder stellten ihre Fahrzeuge auf den Grünanlagen ab. Als Reaktion darauf hat es bereits 2021 und 2022 Einschränkungen gegeben. Die aktuellen Vorgaben würden sich laut Bezirksamt daran orientieren. Sie sind zwischen dem Ordnungsamt Spandau, der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei vereinbart worden. tf
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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