Nach massiver Kritik an Genossenschaft
Bezirksamt äußert sich zum Bauvorhaben in der Salvador-Allende-Straße

Blick aus der sechsten Etage auf den Mieterparkplatz, wo nach Planungen der "Amtsfeld eG" ab 2021 zwei Wohnhäuser inklusive Tiefgarage entstehen sollen. | Foto: Philipp Hartmann
  • Blick aus der sechsten Etage auf den Mieterparkplatz, wo nach Planungen der "Amtsfeld eG" ab 2021 zwei Wohnhäuser inklusive Tiefgarage entstehen sollen.
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Dass die Wohnungsbaugenossenschaft „Amtsfeld eG“ an der Salvador-Allende-Straße 25–45 insgesamt 77 neue Wohnungen auf einem bisherigen Mieterparkplatz errichten will, hat für viel Wirbel im Viertel gesorgt. Nach einem Bericht der Berliner Woche Ende September meldeten sich mehrere Anwohner bei der Redaktion, die der Genossenschaft schwere Vorwürfe machen.

In einem ausführlichen Gespräch mit einer langjährigen Mieterin, die in dem zehnstöckigen Gebäude wohnt, vor dessen Balkonen die zwei geplanten Wohnhäuser errichtet werden sollen, haben wir die wichtigsten Kritikpunkte zusammengetragen. Diese haben wir an das Bezirksamt geschickt und um eine Stellungnahme gebeten. Von dort erhielten wir die Information, dass sich das Bauvorhaben noch in der Entwurfsplanung befindet, weswegen noch keine endgültigen, beurteilungsfähigen Antragsunterlagen vorlägen. Dennoch wurde eine umfangreiche Antwort formuliert.

Anwohner des Allende-Viertels wollen das Bauvorhaben unter anderem deshalb verhindern, weil das Bestandsgebäude zum geplanten Neubau einen ihrer Meinung nach zu geringen Abstand aufweisen wird. Die Genossenschaft hat diesen mit 24 Metern angegeben. Laut der Mieterin, die nicht namentlich genannt werden möchte, sind dabei jedoch die Balkone nicht eingerechnet. Dadurch blieben letztlich nur noch etwas mehr als 20 Meter übrig. Aufgrund dieser geringen Entfernung könnten Nachbarn in Zukunft quasi jedes gesprochene Wort verstehen.

Zu große Erwartungshaltung?

Das Bezirksamt erklärte hierzu, dass der Bauantrag, sobald dieser eingereicht wird, auf die „Einhaltung des bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenrechts geprüft“ werde. Generell gelte: „Eine Veränderung der Verhältnisse durch ein Vorhaben, das den Rahmen der Umgebungsbebauung wahrt, ist regelmäßig als zumutbar hinzunehmen.“ Laut Mitteilung des Amts wird „befürchtet, dass die Mieter in den bestehenden Gebäuden eine zu große Erwartungshaltung haben“.

Die Anwohnerin sagte uns, dass sich die Wohnqualität erheblich verschlechtern werde. Als Grund dafür sieht sie beispielsweise die Verschattung des Bestandsgebäudes, was die „Amtsfeld eG“ mit Verweis auf eine eigene Sonnenlichtstudie bestreitet. Demnach würden lediglich im Winter die unteren Etagen verschattet. Dass die Mieter im Bestandgebäude bereits ab der fünften bzw. sechsten Etage über den Neubau hinweg in den Wald gucken könnten, sei „unlogisch“, meint die Mieterin. Laut Bezirksamt bestehe aber ohnehin „kein Recht auf freie Aussicht“.

Inwiefern die Bewohner während der Bauzeit unzumutbaren Belästigungen durch Verkehrslärm ausgesetzt sein werden, sei ebenfalls Gegenstand der Bauantragsprüfung. Ein Bauvorhaben sei nur dann zulässig, wenn die „Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse“ gewahrt würden.

Dass für das Bauvorhaben dutzende Bäume an der Salvador-Allende-Straße gefällt werden müssten, ist kein genereller Hinderungsgrund. Bei der Planung von Bauvorhaben sind Naturschutzgesetze und die Baumschutzverordnung, für deren Durchsetzung die untere Naturschutzbehörde zuständig ist, zwar zu beachten. „Der gegebene rechtliche Rahmen der unteren Naturschutzbehörde steht auch unter den heutigen klimabedingten Veränderungen hinter den baurechtlichen Möglichkeiten zurück. So geht beispielsweise Baurecht vor Baumschutz“, erklärt das Bezirksamt jedoch.

Dass Kinder von dem zum Bauvorhaben gehörenden, geplanten Spielplatz auf die angrenzende Salvador-Allende-Straße laufen könnten, wie von Anwohnern befürchtet, muss laut Bezirksamt der Bauherr verhindern, beispielsweise durch einen Zaun.

Abwarten bis zum vollständigen Bauantrag

Auch zum Vorwurf, der Baugrund an dieser Stelle sei gar nicht dazu geeignet, zwei neue Wohnhäuser mitsamt einer Tiefgarage zu errichten, äußerte sich der Bezirk: „Angesichts der Ufernähe ist wohl anzunehmen, dass der Baugrund nicht einfach ist. Dafür technische Lösungen zu suchen, liegt in der Verantwortung der Bauherren. Die statische Prüfung geplanter Neubauten erfolgt durch öffentlich bestellte Prüfstatiker. Gegebenenfalls eintretende Schäden sind zivilrechtlich zu klären.“

Warum nach Angaben von Mietern 250 Widersprüche gegen das Bauprojekt von der Amtsfeld eG ignoriert worden seien und ihnen kein Mitspracherecht gewehrt wurde, wollte der Bezirk nicht kommentieren. Das sei abhängig von der jeweiligen Satzung einer Genossenschaft. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Mieter obliege dem Bauherrn. Der Wunsch der Anwohner nach Beteiligung sei aber „sehr nachvollziehbar“ und werde vom Bezirksamt unterstützt. Eine Entscheidung über das Vorhaben wird das Bezirksamt erst dann treffen, wenn ein vollständiger Bauantrag eingereicht wurde.

Autor:

Philipp Hartmann aus Köpenick

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