Schandfleck in der Altstadt
Bezirksverordneter kritisiert den Verfall von zwei Baudenkmalen
Immer wenn der Bezirksverordnete Uwe Doering (Die Linke) im Köpenicker Rathaus zu tun hat, kommt er hier vorbei – an den letzten beiden „Gammelhäusern“ in der Altstadt. Dabei stehen die Gebäude Laurenzstraße 1 und Laurenzstraße 1a sogar unter Denkmalschutz.
„Deshalb frage ich das Bezirksamt, ob es Möglichkeiten gibt, die beiden Wohnhäuser wieder instandzusetzen und somit nutzbar zu machen. Außerdem möchte ich wissen, wie es um die Verpflichtung des Eigentümers steht, den Missstand zu beseitigen oder wenigstens Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen“, berichtet Uwe Doering, der Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen ist.
Diese und weitere Fragen zu den maroden Immobilien hat er kürzlich an den Bezirk gerichtet und inzwischen auch Antwort bekommen. Darin verweist Stadtrat Rainer Hömer (SPD) darauf, dass eine Wiederinnutzungnahme der Häuser mit denkmal- und planungsrechtlichen Instrumenten nicht angeordnet werden kann. Der Bezirk sieht die Pflicht beim Eigentümer. Der damalige Bezirk Köpenick hatte dem Grundstückseigentümer 1995 Fördermittel aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz angeboten, was dieser jedoch abgelehnt habe. Inzwischen wurden die Grundstücke mehrfach weiterveräußert. Nach Angaben von Stadtrat Hölmer gab es bisher keinen Bauantrag. Im Mai 2006 wurde ein Abrissantrag gestellt, den der Bezirk drei Monate später ablehnte.
Der Bezirk bezeichnet die Gebäude in der Antwort auf einen weiteren Fragenkatalog, mit dem Uwe Doering versuchte, das Zweckentfremdungsverbot ins Spiel zu bringen, selbst als „Wohnraumruine“. „Die Objekte Laurenztraße 1 und 1a waren schon bei Inkrafttreten dieser Verordnung in einem Zustand, bei dem eine Wiederherstellung der Vermietbarkeit unter zumutbaren Aufwand nicht mehr verlangt werden kann“, schreibt Stadtrat Hölmer dem Bezirksverordneten.
In der Beantwortung seiner Fragen hatte der Bezirk auch mitgeteilt, dass 2006 versucht worden war, im Rahmen einer Ersatzvornahme Sicherungsmaßnahmen anzuordnen. Dabei gibt die Behörde Arbeiten wie zum Beispiel die Errichtung eines Notdachs in Auftrag, bezahlt die Arbeiten und holt sich das verauslagte Geld – amtlicher Begriff Ersatzvornahme – später vom Grundstückseigner zurück. Weil im Bezirkshaushalt dafür kein Geld zur Verfügung stand, wurde dann darauf verzichtet.
„An so einem herausragenden Standort in der Köpenicker Altstadt lohnt es sich, um die denkmalgeschützten Bauten zu kämpfen. Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass sich hier nicht Mieteinnahmen erzielen lassen, die auch eine kostspieligere Sanierung rechtfertigen würden. Ich erwarte vom Bezirk einfach mehr Einsatz, da ist für mich noch nicht das letzte Wort gesprochen“, so Doering.
Gerne hätte die Berliner Woche auch mit dem Eigentümer der Häuser gesprochen. Aus Datenschutzgründen konnte der Bezirk ihn jedoch nicht benennen.
Autor:Ralf Drescher aus Lichtenberg |
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