Senioren-WG im Grünen
Senat vergibt wieder kleine Grundstücke an soziale Träger
Der Senat vergibt zum dritten Mal landeseigene Einfamilienhausgrundstücke an soziale Träger. Diesmal können sich gemeinnützige Organisationen für 41 kleine Grundstücke bewerben.
Es sind ausschließlich landeseigene Grundstücke am Stadtrand, vor allem im Osten. Die meisten Grundstücke liegen im grünen Treptow-Köpenick (22) und Marzahn-Hellersdorf (15). Je ein Grundstück vergibt der Senat in Rudow, Gatow, Karow und Heiligensee. Die Grundstücke in dörflichen Siedlungen gehören der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) und sind meist unbebaut und kleiner als 1000 Quadratmeter. Der Senat kann die Flächen nicht für den Bau von Schulen, Kitas oder mehrgeschossigen Wohnhäusern gebrauchen.
Der Senat hat den Verkauf landeseigener Grundstücke schon vor etlichen Jahren gestoppt und vergibt Grundstücke grundsätzlich nur noch im Erbbaurecht. 2021 wurde erstmals ein Interessebekundungsverfahren zur Vergabe landeseigener Einfamilienhausgrundstücke an soziale Träger durchgeführt. Anstatt den wertvollen Boden an zahlungskräftige Privatleute zu verkaufen, sollen diese Grundstücke für gemeinnützige Zwecke im Erbbaurecht vergeben werden. Das heißt, soziale Träger zahlen eine Pacht und können ihre Projekte und Bauten langfristig errichten. Ein Erbbaurechtsvertrag läuft üblicherweise 99 Jahre. Der Senat will, dass die Grundstücke zukünftig „primär der langfristigen, gemeindenahen Versorgung von Menschen mit Unterstützungsbedarf durch betreute Wohnformen dienen“, heißt es. Die Grundstücke können auch an „Träger mit ambulanten Angeboten oder Beratungsleistungen vergeben werden“.
Die Grundstücksvergabe wird im Auftrag des Senats von den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege (Liga Berlin) organisiert. Bewerbungen sind bis 4. September möglich. Alle Details finden sich im Internet unter ligaberlin.de.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.