Unklarheit über Baufortschritt
Wasservillen im Ahornweg und Neuen Weg sollen demnächst ausgebaut werden
Von der Salvador-Allende-Brücke aus sind sie gut zu erkennen: die neuen, aber auch die noch nicht fertigen Häuser hinter den Grundstücken der Wassersportvereine SG Hirschgarten und Blau-Gelb Köpenick. Auf der Baustelle sei schon länger kein Fortschritt mehr erkennbar, berichtete ein Anwohner unserer Redaktion.
Die Berliner Woche hat deshalb beim Bezirksamt nachgefragt, welche Erkenntnisse dort zu dem Bauvorhaben vorliegen. Nach Auskunft der Verwaltung hatte das Stadtentwicklungsamt bereits im Oktober 2015 eine Baugenehmigung für den Neubau von drei Wasservillen mit 25 Wohneinheiten auf den Grundstücken Ahornweg/Neuer Weg 1, 1A-1G erteilt. Das Grundstück Neuer Weg 1, 1A-1G bestehe aus den drei Flurstücken 206, 447 und 450, wurde in Wohnungs-/Teileigentum aufgeteilt und befinde sich im Privateigentum. Die Geltungsdauer für die Baugenehmigung sei seit 2015 zweimal verlängert worden, einmal bis Oktober 2019, ein weiteres Mal bis Oktober 2020. Zudem sei eine sogenannte Nachtragsgenehmigung zum 30. September 2021 erteilt worden. Der Baubeginn für die Wasservillen wurde laut Bezirksamt zum 22. Juni 2020 angezeigt. Die zeitliche Planung des Bauherrn sei jedoch nicht bekannt. „Bauherren sind gegenüber der Bauaufsicht nicht rechenschaftspflichtig, ob und wann eine Baugenehmigung ausgenutzt wird“, heißt es in einer Stellungnahme.
„Nach aktueller Information des Bauherrn ist der Rohbau abgeschlossen und mit dem Ausbau soll demnächst begonnen werden. Es gab einen Wechsel der Baufirma“, teilt das Bezirksamt mit. Auf die Frage, aus welchem Grund die Bauarbeiten – wie der Anwohner vermutet – gestoppt wurden, verwies das Bezirksamt an den Bauherrn. Aktuell bestehe demnach kein Austausch mit dem Investor.
Eine Online-Recherche ergibt, dass das Projekt unter dem Namen „Hirschgartenufer“ auf der Internetseite der VBB Virhus Baubetreuungs GmbH & Co. KG als Referenzobjekt aufgeführt ist. Die Firma, die ihren Sitz in Gosen-Neu Zittau hat, bezeichnet sich als „renommiertes Familienunternehmen, welches seit Jahren am Markt tätig ist“. Über das Projekt ist dort zu lesen, dass die ganz nah an der Müggelspree gelegenen Neubauten zum Teil im 1,5 bis 1,8 Meter tiefen Wasser errichtet werden. Es handelt sich also um einen äußert herausfordernden Baugrund. Wann die Villen fertiggestellt werden, ist dem Bezirksamt nicht bekannt. Allerdings ist der Bauherr verpflichtet, das Bauprojekt in einem gewissen Zeitrahmen abzuschließen. „Der Bauherr sollte aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Geltungsdauer einer Baugenehmigung selbst daran interessiert sein, das Bauvorhaben zügig zu beenden. Die erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn das Bauvorhaben nicht nach Ablauf von sechs Jahren nach ihrer Erteilung fertiggestellt worden ist“, erklärte das Amt.
Bauruinen, also bauliche Anlagen, die nicht innerhalb der Geltungsdauer der Baugenehmigung fertiggestellt worden sind, könnten dann wie Schwarzbauten behandelt werden. So werden Bauwerke bezeichnet, die illegal errichtet wurden, weil sie zum Beispiel gegen Vorgaben des Baurechts verstoßen, eine Baugenehmigung fehlt oder von dieser grob abgewichen wurde. Bei Schwarzbauten ist es sogar möglich, dass sie aufgrund einer amtlichen Verfügung abgerissen werden müssen. Ob dies am Hirschgartenufer soweit kommt oder ob der Bauherr die Fertigstellung wie geplant umsetzen wird, bleibt abzuwarten.
Autor:Philipp Hartmann aus Köpenick |
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