Badeverbot in der Spree: Bereits mehrere Tote durch Missachtung der Vorschriften
Treptow-Köpenick. Wir hatten es kurz vermeldet: Am 6. August war am Netto-Parkplatz in der Schnellerstraße ein Mann zum Baden in die Spree gesprungen und gestorben.
Er ist nicht der einzige Badetote in diesem Jahr, der sein Schicksal durch einen Gesetzesverstoß erleidet. In der gesamten Spree in der Innenstadt ist das Baden nämlich verboten. In die Fluten steigen darf man nach Badegewässerverordnung des Senats nur an bestimmten Orten. Das sind im Bezirk der Kleine und der Große Müggelsee, die Dahme mit Langen See, die Große Krampe sowie Dämeritz- und Seddinsee. In allen anderen Gewässern ist das Baden verboten, auch an den beiden in der Öffentlichkeit immer noch als Badestellen angesehenen Stränden Kamerun und Teppich.
„Das Badeverbot hat zum einen gesundheitliche Gründe. In der Spree reicht die Wasserqualität nicht aus. Zum anderen handelt es sich um eine stark befahrene Bundeswasserstraße mit Verkehr von Berufsschifffahrt und vielen Hobbykapitänen. Wir können nur immer wieder an die Vernunft der Berliner appellieren, die Regeln zum Badeverbot einzuhalten“, sagt Polizeidirektor Henry Dieckow, der Chef aller Berliner Wasserschutzpolizisten.
Seine Beamten, die auch auf der Spree in Treptow-Köpenick auf Streifenfahrt sind, sehen regelmäßig ein anderes Bild. An Parkplätzen wie dem bereits erwähnten an der Schnellerstraße, am Hasselwerder-Park und verstärkt am Treptower Park springen immer wieder Menschen in die Spree, darunter auch Kinder und Jugendliche. „Vielen ist nicht bewusst, dass sie sich in Lebensgefahr begeben. Es gibt unter der Oberfläche unsichtbare Strömungen, außerdem kann man sich an Müll und Gerümpel auf dem Flussgrund verletzten“, sagt Polizeichef Dieckow.
Bereits vor den Ferien haben seine Beamten an Schulen Aufklärungsarbeit geleistet und über Gefahren am und im Wasser informiert. Wer dennoch beim illegalen Baden von einer Streife der Wasserschutzpolizei erwischt wird, dem ist eine Standpauke sicher. Und wer dazu noch den Schiffsverkehr behindert oder gefährdet hat, der kann sogar mit einem Bußgeld belangt werden. RD
Autor:Ralf Drescher aus Lichtenberg |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.