Staatsanwaltschaft untersucht weiterhin Brückensturz
"Der Unfallverursacher ist tot, sein Verhalten kann nicht mehr geahndet werden. Deshalb wurde dieses Ermittlungsverfahren inzwischen eingestellt", erläutert Martin Steltner, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Das Verfahren gegen Paul J. war unmittelbar nach dem Tod der Beifahrerin Franziska P. eingeleitet worden. Die 18-Jährige war zwar ebenso wie der Fahrer von Tauchern aus dem gesunkenen Auto geborgen worden, starb aber noch am Unfalltag in der Charité. Mit dem Tod des 18-jährigen Fahrers zwei Tage später war die Grundlage für das Todesermittlungsverfahrens entfallen.
Der Unfallwagen soll technisch in Ordnung gewesen sein, und Glatteis gab es in der Nacht vom 1. zum 2. Dezember an der Langen Brücke auch nicht. "Wir untersuchen aber weiter, ob es andere Einflüsse gab, die zum Unfall beigetragen haben", sagt Staatsanwaltschafts-Sprecher Martin Steltner.
Obwohl der Unfall vermutlich durch deutliche Überschreitung des Tempolimits von 30 Kilometern je Stunde ausgelöst wurde, fordern Freunde der Opfer und inzwischen auch Politiker wie SPD-Abgeordnetenhausmitglied Tom Schreiber Leitplanken zur zusätzlichen Absicherung der Gefahrenstelle. Ähnliches hatten auch die Bezirksverordneten in ihrer Januar-Sitzung gefordert. Einige Leser lehnen das allerdings in Zuschriften an die Redaktion ab. "Hier gilt es, die Raserei zu unterbinden. Wie wäre es mit einem stationären Blitzer?", fragt Klaus Hardt in einer Mail an unsere Redaktion.
Autor:Ralf Drescher aus Lichtenberg |
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