Mit neuem Hundegesetz wird das Ordnungsamt für 8000 Vierbeiner zuständig
Letzteres wäre, wenn das Gesetz durch das Abgeordnetenhaus beschlossen ist, für Kontrolle und Verwaltung der 8000 im Bezirk gemeldeten Hunde vom Rehpinscher bis zur Dogge zuständig, unabhängig von Größe und Gefährlichkeit. Die Eckpunkte, die alle Hundebesitzer zu beachten haben, sind der grundsätzliche Leinenzwang in den öffentlichen Bereichen und die Pflicht, Hundekotbeutel mitzuführen. Schon die Tatsache, dass bei einer Kontrolle kein Beutel vorgezeigt werden kann, gilt dann als Ordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeld belegt.
Der für öffentliche Ordnung zuständigen Stadtrat Michael Grunst (Die Linke) hat schon jetzt Personalsorgen. "Allein in der Verwaltung brauche ich für die Umsetzung des Gesetzes einen Tierarzt und einen Verwaltungsfachmann", sagt er. Für die Kontrolle der Hunde und ihrer Besitzer auf der Straße rechnet er mit zehn zusätzlichen Ordnungsamtsmitarbeitern. Die technische Ausstattung mit Uniformen und Datenerfassungsgeräten der Neuen könnte den Bezirk rund 50.000 Euro kosten.
Vor allem eine wichtige Ausnahme im Gesetz dürfte für Mehrarbeit sorgen: Wer einen Kurs an der Hundeschule macht, bekommt den sogenannten Hundeführerschein und kann seinen Vierbeiner durch das Ordnungsamt von der Leinenpflicht befreien lassen. Hunde, die nicht beim Finanzamt angemeldet sind und quasi schwarz gehalten werden, können natürlich keine Befreiung bekommen. Das soll bis zu 3000 Tiere im Bezirk betreffen.
Die Zeiten, in denen Spaziergänger auf sogenannte Dog-Walker mit zehn oder mehr Hunden treffen, sollen mit dem Hundegesetz ebenfalls beendet werden. Gassigehfirmen müssen gewerblich angemeldet sein und dürfen pro Person nur noch vier Hunde ausführen. Sobald das Gesetz beschlossen ist, will das Ordnungsamt eine Telefonhotline einrichten und im Internet informieren. Inkraft treten soll es frühesten nach der Sommerpause des Abgeordnetenhauses.
Autor:Ralf Drescher aus Lichtenberg |
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