Stadtrat informiert über Befugnisse

Treptow-Köpenick. Beim Ordnungsamt gehen immer wieder Hinweise von Bürgern ein, die zeigen, dass auch nach zehnjährigem Bestehen der Berliner Ordnungsämter noch Unklarheiten über deren Befugnisse bestehen.

Deshalb informiert der Stadtrat für Jugend und öffentliche Ordnung, Michael Grunst (Die Linke): Die Kräfte des Allgemeinen Ordnungsdiensts (AOD) sind an ihren blau-weißen Uniformen mit dem Aufdruck "Ordnungsamt" sehr gut erkennbar. Sie sind zu Fuß oder mit dem Auto unterwegs. Der Dienstausweis muss auf Verlangen vorgezeigt werden. Analog der Polizei können die Mitarbeiter ihre Namen gegenüber den Bürgern nennen, sind jedoch nicht dazu verpflichtet. Maßgeblich ist die Dienstnummer. Die Mitarbeiter des AOD erfüllen hoheitliche Aufgaben und sind berechtigt, Personendaten zu erheben, die Identität festzustellen, Sachen sicherzustellen, Personen und Sachen zu durchsuchen sowie Platzverweise zu erteilen. Bei einer Verweigerung kann in Amtshilfe die Polizei hinzugezogen werden.

Die Weigerung, Auskunft über Namen und Anschrift zu geben oder falsche Angaben zu machen, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro belegt werden.

Silvia Möller / sim

Autor:

Silvia Möller aus Wedding

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