Bezirk legt plakatfreie Straßenzüge fest
Mit Bezirksamtsbeschluss vom 23. Juli wurde festgelegt, dass an vier Orten im Bezirk Wahlwerbung ausgeschlossen wird. Diese Festlegung trägt der Tatsache Rechnung, dass Orte mit besonderer historischer, städtebaulicher, denkmalpflegerischer oder kultureller Bedeutung geschützt werden sollen. "Vor den letzten Wahlen haben sich die Parteien eine regelrechte Materialschlacht geliefert. Vor allem kleine Parteien, und davon treten in diesem Jahr besonders viele an, machen Werbung fast ausschließlich über Plakate. Touristen haben sich in der Vergangenheit beschwert, dass Orte wie die Köpenicker Altstadt wochenlang verschandelt wurden", sagt Bürgermeister Oliver Igel (SPD), auf dessen Initiative der Beschluss zurück geht.Die Einschränkung gilt ohne Ausnahme. Nicht plakatiert werden darf rund um das Rathaus Köpenick, in der gesamten Altstadt sowie im früheren Fischerdorf Kietz mit seinen zum Frauentog führenden Gassen. Ebenfalls für Parteien tabu ist das Umfeld des Amtsgerichts Köpenick mit der Gedenkstätte Köpenicker Blutwoche mit Teilen von Puchan- und Seelenbinderstraße. Im Umfeld des Dokumentationszentrums NS-Zwangsarbeit an der Britzer Straße darf ebenfalls keine Wahlwerbung gemacht werden. Vermutlich für die Wahlkampfleiter besonders bitter ist das Verbot im Treptower Park. Im Bereich des Gartendenkmals bleibt die Puschkinallee ohne Wahlpropaganda. Hier soll vor allem der Denkmalcharakter des Parks geschützt werden. Der Beschluss zielt nur auf Wahlwerbung durch Plakate ab. Andere Werbeveranstaltungen wie zum Beispiel Infostände der Parteien bleiben erlaubt. Ordnungsamt und Tiefbauamt werden kontrollieren, ob die Verfügung des Bezirks eingehalten wird.
Ähnliche Einschränkungen gibt es aber auch in anderen Bezirken. Friedrichshain-Kreuzberg hat verfügt, dass im Umfeld des Jüdischen Museums keine Wahlwerbung zulässig ist. Dort hatte die rechtsextreme NPD bei der letzten Wahl mit ihrem Slogan "Gas geben" für Empörung gesorgt.
Autor:Ralf Drescher aus Lichtenberg |
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