Peter Wolf schlichtet private Streitereien
In Berlin gibt es die ehrenamtlichen Streitschlichter bereits seit 180 Jahren. Einer von denen ist Peter Wolf (73). Der Rentner aus dem Märchenviertel ist Sicherheitsinspektor im Ruhestand, saß 1990 für die SPD erst in der Ostberliner Stadtverordnetenversammlung, dann bis 1994 im Abgeordnetenhaus. Zum "alten Eisen"gehört er noch lange nicht. "Deshalb bin ich 2009 Schiedsmann geworden. Ich bin der Meinung, dass der Bürger nicht immer gleich nach dem Staat rufen muss, sondern auch vieles untereinander regeln kann", sagt Wolf. Vor der Arbeit als Schiedsmann stand eine Ausbildung beim Bund Deutscher Schiedsmänner. Da bekam Peter Wolf das nötige juristische Rüstzeug, wobei als Schiedsleute fast ausschließlich juristische Laien eingesetzt werden. Ihre Arbeit gleicht in Vielem dem Job der Richter, das Motto ist "Schlichten statt richten". Ihren Auftrag bekommen sie von der Amtsanwaltschaft. Wenn an einem Fall kein besonderes öffentliches Interesse besteht, gibt das Gericht den Fall an einen Schiedsmann ab. Das geht bei zivilrechtlichen Streitereien, zum Beispiel beim Miet- oder Nachbarschaftsrecht, aber auch bei strafrechtlich relevanten Dingen wie Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch.
Der Betroffene hat mehrere Vorteile. Erstens ist die Verhandlung beim Schiedsmann - oder der Schiedsfrau - nicht öffentlich, außer den Kontrahenten bekommt kein Mensch etwas von der vielleicht peinlichen Streiterei mit. Außerdem braucht man keinen Anwalt, und die Kosten für den Schlichterspruch betragen normalerweise nur 35 Euro. Die Kosten vor Gericht steigen schnell auf ein Mehrfaches dieser Summe. "Unser Schlichterspruch gilt 30 Jahre und kann jederzeit vollstreckt werden", sagt Peter Wolf.
Rund zehn bis 15 Fälle verhandelt der Schiedsmann im Jahr. Und was sind nun die Themen beim Schlichter? "Vor allem die ganze Palette der Streitereien zwischen Nachbarn. Da geht es um Grundstücksgrenzen, zu hohe Hecken oder vermeintliche Wegerechte. In den Jahren nach der Wende sind viele große Grundstücke geteilt worden, und irgendwann geraten alter und neuer Eigentümer wegen Kleinigkeiten in die Wolle. Auch hier können wir oft mit Erfolg schlichten", erzählt Peter Wolf.
Bei privaten Klagen muss der Schlichter vorgeschaltet werden, bevor die Sache vor Gericht kommt. Erst wenn der Schlichter keine Einigkeit herbeiführen kann, dürfen sich die Kontrahenten weiter vor Gericht beharken. Und dann natürlich mit Anwälten und offenem Ausgang, was die Sache oft deutlich teurer macht. Zuständig ist Peter Wolf für den Wahlkreis 6, dazu gehören neben Köpenick Nord Friedrichshagen und Rahnsdorf. Zuständig ist immer der verantwortliche Schlichter am Wohnort des Antragsgegners.
Autor:Ralf Drescher aus Lichtenberg |
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