Schon über 40 Beschwerden beim Ordnungsamt
Im Ordnungsamt des Bezirks sind bis Ende Januar 43 Beschwerden von Bürgern eingegangen, die jetzt bearbeitet werden. Am 28. Januar gegen 10 Uhr in der Bölschestraße. Hier ist jeder der Hauseigentümer für den Winterdienst auf dem Bürgersteig verantwortlich. Alle 20 oder 30 Meter wechselt die Verantwortlichkeit und damit auch fast immer das beauftragte Reinigungsunternehmen. Und so sieht der Gehweg auch aus. Von ordentlich beseitigtem Schnee und Eis bis zu zaghaft mit Sand aus dem Buddelkasten überstreutem festgestampftem Schnee.
"In einer Straße der Reinigungsklasse A wie der Bölschestraße ist der Gehweg auf einer Mindestbreite von 1,50 Metern unverzüglich zu räumen und mit abstumpfenden Mitteln zu streuen", erläutert Michael Grunst, Leiter des Ordnungsamts. Geräumt werden muss sofort nach dem Schneefall. Montags bis freitags muss das bis 7 Uhr, am Sonntag bis 9 Uhr erfolgt sein. Der Winterdienst ist an allen Tagen bis 20 Uhr zu leisten, bei andauerndem Schneefall muss auch mehrmals geräumt werden. Wo Eigenheime und Reihenhäuser stehen, klappt das in der Regel besser, weil dort die Hausbesitzer meist selbst zum Schneeschieber, greifen. Die Verwendung von Streusalz und Auftaumitteln ist auf privaten Grundstücken ausnahmslos verboten. Einsetzen darf diese Stoffe nur die BSR auf Hauptverkehrsstraßen und Straßen, in denen Buslinien verkehren. Nach Aussage des Ordnungsamtsleiters gab es bereits mehrere Beschwerden wegen der illegalen Verwendung von Streusalz. "Ersatzvornahmen wegen nicht gereinigter Gehwege mussten wir bisher aber nicht veranlassen", sagt Grunst. Bei Gefahr im Verzug würden die Ordnungsamtsmitarbeiter einen Räumdienst beauftragen und die Rechnung nebst Bußgeld dem säumigen Grundstückseigentümer schicken.
Solange Schnee und Eis auf Straßen und Gehwegen liegen, wird der Allgemeine Ordnungsdienst des Bezirks weiter die Ausführung des Winterdiensts kontrollieren. Beschwerden unter 902 97 46 29 ordnungsamt@ba-tk.berlin.de
Autor:Ralf Drescher aus Lichtenberg |
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