Stadtrat spricht von Taschenspielertricks der Flughafenbetreiber
Im Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen war 2004 noch festgelegt worden, dass in Wohnräumen ein Lärmpegel von 55 Dezibel - entspricht einem normalen Gespräch - nicht überschritten werden darf. Später wurde beschlossen, dass dieser Wert 0,5-mal pro Tag, also statistisch jeden zweiten Tag einmal, überschritten werden darf. Damit sollten Kosten beim Schallschutz eingespart werden. Dagegen hatten Anwohner und Brandenburger Umlandgemeinden geklagt und jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Recht bekommen. Damit wird der Lärmschutz für die Flughafenbetreiber um rund 300 Millionen Euro teurer."Mit der Wahl des Standorts Schönefeld für den künftigen Großflughafen ging zwangsläufig die Notwendigkeit eines hochwertigen Lärmschutzes einher, das war allen Beteiligten bewusst", teilt Rainer Hölmer (SPD), Stadtrat für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt, mit. Die Versuche der Flughafengesellschaft, das für sie teure Urteil doch noch anzugreifen, kommt nicht nur bei Anwohnern, sondern auch im Bezirk nicht gut an.
Kostenlose Beratung
"Es ist allerhöchste Zeit, dass die politisch Verantwortlichen im Bund und in Berlin und Brandenburg dem gespenstischen Treiben der Flughafengesellschaft Einhalt gebieten. Versuche der Flughafengesellschaft, mit Taschenspielertricks verbindliche Festlegungen und geltende Rechtsprechung auszuhebeln, führen dazu, dass das Vertrauensverhältnis zu den Anwohnern endgültig zerstört wird", schreibt Rainer Hölmer in einer deutlich formulierten Stellungnahme.
Zur Unterstützung bietet das Bezirksamt weiterhin eine kostenlose und unabhängige Schallschutzberatung an. Anhand entsprechender Unterlagen können sich Bürger über effektive Maßnahmen beraten oder vorliegende Kostenerstattungsvereinbarungen für Schallschutzumbauten prüfen lassen. Termine gibt es über das Bürgeramt Treptow-Köpenick unter der zentralen Verwaltungsnummer 115.
Autor:Ralf Drescher aus Lichtenberg |
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