Ehrenamtliche Richter unterstützen Gerichte / Bewerbung bis 31. Januar
Im ersten Quartal müssen die Schiedsamtsbezirke 1, 2 und 4 neu besetzt werden. Die sind für die Ortsteile Alt-Treptow, Plänterwald, Baumschulenweg, Oberschöneweide, Niederschöneweide, Johannisthal, Köpenick, Bohnsdorf und Grünau zuständig. Das Schiedsverfahren ist eine - auch kostengünstige - Alternative zum Gerichtsverfahren. Bei Delikten der Privatklage wie Beleidigung, Körperverletzung, Hausfriedensbruch oder Verletzung des Briefgeheimnisses sowie bei Nachbarschaftsstreit muss zunächst ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt unternommen werden. Auch Mietstreitigkeiten können durch die Schiedsperson geklärt werden.
Für die Beteiligten eines Schiedsverfahrens gibt es mehrere Vorteile. Die Verfahren finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, keiner wird bloßgestellt. Es entstehen auch nur geringe Verfahrens- und Sachkosten, zum Beispiel für das Anfertigen von Schriftstücken und für Porto. Ergebnisse eines Schiedsverfahrens können ebenso wie Gerichtsurteile 30 Jahre lang vollstreckt werden. Wer Schiedsperson werden möchte, sollte mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sein. Juristische Vorkenntnisse sind keine Bedingung, es werden Lebenserfahrung und Kompetenz beim Führen von Gesprächen vorausgesetzt. Bewerber dürfen nicht durch das Führen öffentlicher Ämter eingeschränkt sein, zum Beispiel durch eine Betreuung.
Die Bewerbungsfrist endet am 31. Januar. Dann leitet das Bezirkswahlamt ein Auswahlverfahren ein, an dessen Ende die Schiedspersonen durch die Bezirksverordnetenversammlung gewählt werden.
In England gab es bereits im 14. Jahrhundert sogenannte Friedensrichter, die die örtliche niedere Gerichtsbarkeit als juristische Laien ausübten. In Preußen wurde das Amt des Schiedsmanns 1827 eingeführt.
Autor:Ralf Drescher aus Lichtenberg |
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