Umweltschutz kontra Wassersport
Bezirkssportbund fordert Änderung des Berliner Naturschutzgesetzes
Das Berliner Naturschutzgesetz räumt sogenannten Schwimmblattpflanzen Vorrang vor jeder Art von Wassersport ein. Sollten sich die Pflanzen weiter ausbreiten, könnte es an Spree und Müggelsee zum Abriss von Steganlagen kommen.
Sie heißen Nymphaea alba (Weiße Seerose) oder Nuphar luteta (Gelbe Teichrose) und dank verbesserter Wasserqualität geht es ihnen gut. Fährt man mit dem Boot durch die Bänke bei Rahnsdorf, muss man sich seinen Weg am Rand der Seerosenfelder schon suchen. Für den Wassersport sind die Pflanzen allerdings eine Gefahr. Denn Bootsliegeplätze und Stege der 87 Wassersportvereine mit rund 15 000 Mitgliedern sind bedroht.
„Grund ist das Berliner Naturschutzgesetz, das stellt Schwimmblattpflanzen mit Röhricht gleich. Stege müssen auch zu den Seerosen einen Mindestabstand von zehn Metern haben, dass ist in der Realität gar nicht machbar. Einem Antragsteller für eine Steggenehmigung wurde auferlegt, als Ersatzmaßnahme Schilf anzupflanzen. Als sich das Schilf ein paar Jahre später gut ausgebreitet hatte, wurde die Verlängerung der Steggenehmigung abgelehnt, da es bereits näher an den Steg gewachsen war“, erklärt Heidolf Baumann, stellvertretender Vorsitzender des Bezirkssportbunds.
Der ist besorgt. Rund ein Viertel der Mitglieder der von ihm vertretenden Vereine sind Wassersportler, die auf ihre Stege angewiesen sind. An rund 3200 Stegen im Bezirk liegen bis zu 9000 Boote.
Deshalb haben der Bezirkssportbund, Vertreter von Wassersportvereinen und gewerblichen Bootshäusern und Interessenvertreter der IG Rahnsdorfer Inseln einen offenen Brief verfasst, der Bezirksverordneten, Abgeordnetenhausmitgliedern und Medienvertretern zugesandt wurde. Darin wird eine Anpassung des Berliner Naturschutzgesetzes an das Bundesnaturschutzgesetz gefordert, in dem Schwimmblattpflanzen einen weniger strengen Schutz genießen. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Paragrafen des Berliner Naturschutzgesetzes kompromisslos über alle anderen Allgemeininteressen gestellt werden, ohne auf die berechtigten Belange des Wassersports Rücksicht zu nehmen. Dadurch werden die Möglichkeiten der Ausübung des Wassersports und die Naherholung ausschließlich zu Lasten der Bürger eingeschränkt“, heißt es im offenen Brief.
Eine andere Baustelle sind die Befristungen für Steganlagen. Im Gegensatz zu einem Haus oder Fabrikgebäude werden diese zumindest im Bezirk Treptow-Köpenick mit Berufung auf das Wassergesetz nur für wenige Jahre erteilt, dann ist ein Folgeantrag nötig und eine neue Genehmigung nicht sicher. „Wir werben bei den Bezirksverordneten derzeit dafür, dass der Schlussbericht des Bezirksamts, der dies als gültiges Recht erklärt, in der BVV erst einmal zurück gewiesen wird“, erklärt Heidolf Baumann.
Autor:Ralf Drescher aus Lichtenberg |
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