Ärger für die kleine Brauerei
Köpenick. Seit 13 Jahren gibt es die Schlossplatzbrauerei Köpenick. Jetzt muss die Gaststätte Einschränkungen in Kauf nehmen. Das Ordnungsamt hat den Ausschank im Freien nach 22 Uhr verboten.
Das kleine Lokal, in dem neben dem Tresen auch noch zwei Toiletten und eine kleine Brauanlage Platz finden, hat nur 30 Plätze. Das reicht im Winter, im Sommer tummeln sich die Besucher auch auf 75 Außenplätzen und trinken hier gebraute Spezialitäten wie Köpenicker Moll.
Im Frühjahr fing der Ärger an. „Eine Anwohnerin aus dem gegenüberliegenden Haus am Schlossplatz hat uns abends mehrmals die Polizei auf den Hals gehetzt. Die hat dann festgestellt, dass der Lärm nicht von unseren Gästen, sondern von der Straßenbahn und vom Verkehr auf der nahen Müggelheimer Straße kommt und ist wieder abgezogen“, erzählt Wirtin Astrid Rubbert.
Damit war der Ärger aber leider nur kurz vom Tisch. Ein paar Wochen später rückte das Ordnungsamt an, machte Lärmmessungen und untersagte den Ausschank im Freien nach 22 Uhr. Sollte die Verfügung Rechtskraft bekommen, müsste Astrid Rubbert um 22 Uhr an lauen Abenden den größten Teil der Gäste nach Hause schicken. „Den Umsatzeinbruch würde ich kaum überleben und müsste zum Jahresende schließen“, meint die Brauereibesitzerin.
Die musste nämlich vor Wochen schon Einschränkungen in Kauf nehmen. Weil das Ordnungsamt forderte, eine der beiden Toiletten für das Schankpersonal zu reservieren, hatte die Brauerei plötzlich zu viele Sitzplätze, für die das verbliebene WC nach Behördenvorgaben nicht reicht. Deshalb musste Astrid Rubbert bereits 16 Außenplätze abbauen.
Der für das Ordnungsamt zuständige Stadtrat Rainer Hölmer (SPD) bestätigt auf Nachfrage, dass es am Schlossplatz ein Lärmproblem gibt. Der sei als reines Wohngebiet eingestuft, somit darf in den Nachtstunden ein Lärmpegel von 40 Dezibel (dB) nicht überschritten werden. „Der Fachbereich Umweltschutz hat eine Schallprognose erstellt und für die Zeit von 22 bis 23 Uhr 45,2 dB ermittelt. Damit würde der zulässige Wert um fünf dB überschritten. Daraufhin musste das Ordnungsamt tätig werden und den Schankbetrieb im Freien nach 22 Uhr untersagen“, berichtet Stadtrat Hölmer. Die sofortige Umsetzung dieser Anordnung hat der Stadtrat nach eigener Aussage vorerst ausgesetzt. Nun soll verwaltungsintern geprüft werden, ob der Schankbetrieb im Außenbereich mit Auflagen doch weiter genehmigt werden kann. RD
Autor:Ralf Drescher aus Lichtenberg |
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