Mindestlohn bei Landesfirmen
Berlin. Seit dem 17. Juli gilt der neue Landesmindestlohn von 13 Euro pro Stunde. Das Abgeordnetenhaus hatte am 23. Juni die Erhöhung des Landesmindestlohns auf 13 Euro beschlossen. Bisher lag der Stundenlohn bei 12,50 Euro brutto. Der Stundensatz gilt in den vom Landesmindestlohngesetz erfassten Einflussbereichen des Landes Berlin – der Landesverwaltung, den Beteiligungsunternehmen, im Zuwendungsbereich sowie bei Entgeltvereinbarungen im Sozialrecht. „Dort, wo Geld vom Land Berlin drinsteckt,...