Nachschlag war bitter nötig
Neukölln. Claudia U. lebt zusammen mit ihrem Sohn in einer Wohnung. Sie bilden eine Bedarfsgemeinschaft und erhalten Hartz-IV-Leistungen. Doch ihr Sohn verlor im Juli 2013 seinen Arbeitsplatz. Dem Haushalt stand nun weniger Einkommen zur Verfügung.Dies meldeten die beiden sofort dem Jobcenter Neukölln. An der Höhe der Zahlungen änderte sich aber nichts. Darauf wiesen sie das Jobcenter hin und stellten schließlich im Oktober 2013 einen Antrag auf Überprüfung ihrer Leistungen. Weil sich bis Ende...